Ehrenamtlicher Vormund BZR-Eintrag

  • Hallo zusammen,

    nach der Vormundschaftsreform ist ja vorgesehen, dass das Führungszeugnis bei ehrenamtlichen Vormündern nun auch nach Bestellung ca. alle 2 Jahre überprüft werden soll.

    Ich habe nun erstmals den Fall, dass bei einem Vormund tatsächlich ein Eintrag aus dem jahr 2019 (Betrug) vorliegt. Verurteilt wurde damals zu einer Geldstrafe.

    Die Vormundschaft wurde erst im Januar 2021 angeordnet (damals vom Richter), dabei wurde wohl übersehen das BZR zu prüfen.

    Es handelt sich bei der Vormündin um die Pflegemutter des Kindes. Bisher gab es mit ihr ansonsten keine Probleme.

    Muss ich diese nun zwingend entlassen? Mir wäre es lieber, wenn ich die Geeignetheit zuerst einmal ggf. mit Hilfe des Jugendamtes überprüfen könnte.

    Oder soll ich ihr evtl. dann nur die Vermögenssorge entziehen, da es ja "nur" um Betrug ging?

    Wie sind eure Meinungen dazu? Hattet ihr evtl schon mal so einen Fall?

    Danke und LG :)

  • Die Einholung des BZR-Auszuges ist im § 168 FamFG geregelt, welches lediglich eine Verfahrensvorschrift ist. Ein Eintrag im Register ist auch nicht als Ausschlussgrund gem. § 1784 f BGB aufgeführt. Damit hast du als Familiengericht zwar zu prüfen, ob eine Ablösung des Vormunds erforderlich ist aber eine zwingende Abberufung muss m. E. nicht stattfinden.

  • Ich habe es bisher bei einem Eintrag im BZR immer genau den Einzelfall angeschaut habe: Was ist es für ein Eintrag? Wie sind die Lebensumstände? Welches Verhältnis haben Vormund und Mündel? Bei Pflegern: Welche Aufgabenkreise hat der Pfleger?

    Und ich habe auch immer das Jugendamt mit einbezogen und mit deren Hilfe die Geeignetheit zu prüfen. Das hat idR gut geklappt und bisher war ein Eintrag im BZR in meinen Fällen noch nie ein Hindernis.

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