Liebe Foristen,
kurz vor Wochenende noch eine eigentlich einfache Frage:
Kann ein im Miteigentum einer Erbengemeinschaft stehender Bruchteil an einem Grundstück (Abt I = A zu 1/3, B zu 1/3 und C.1.undC.2 zu 1/3 in Erbengemeinschaft) mit einer Grundschuld belastet werden (belastet werden soll der 1/3 der Erbengemeinschaft)?
Ich ging von "ja" aus, kam aber bei dem Wortlaut des § 1114 BGB "...Anteil eines Miteigenmtümers..." ins Grübeln und in der Kommentierung fand ich dazu nichts...
Gruß