Guten Morgen,
Die bestellte Betreuerin bekommt keine Auskunft in den Niederlanden bei der Bank. Die Bank erkennt die Bestellung nicht an.
Der Betroffene mauert.
Die Betreuerin hatte um Aufhebung des Aufgabenkreises der VS gebeten, da sie keine Auskunft bekommt.
Laut Gutachten ist der Betroffene dement. Er möchte die Hilfe seiner Betreuerin, aber die Konten nicht zu deutschen Banken verlegen.
Der Richter hat nun entschieden, dass der Aufgabenkreis VS bleibt, da die Betreuerin dem Betroffenen im kleinen Rahmen weiter unterstützen kann.
Allerdings hat sie weiter kein Zugriffsrecht.
Der Sohn des Betroffenen zahlt dann weitergeleitete Rechnungen auf mehrmalige Bitte der Betroffenen, ist aber nicht bereit weiter mitzuarbeiten.
Jetzt ist mein Stand der Dinge: ich kann von der Betreuerin keine Auskunft über das Vermögen bekommen, er legt nichts offen und der Sohn schweigt.
Die Vermögenssorge bleibt angeordnet.
Hat jemand eine Idee, wie ich mit der Sache umgehen sollte?
Eine Rechnungslegung oder ein Vermögensverzeichnis kann ich nicht erhalten.