niederländische Bank gibt Betreuer keine Auskunft

  • Guten Morgen,

    Die bestellte Betreuerin bekommt keine Auskunft in den Niederlanden bei der Bank. Die Bank erkennt die Bestellung nicht an.

    Der Betroffene mauert.
    Die Betreuerin hatte um Aufhebung des Aufgabenkreises der VS gebeten, da sie keine Auskunft bekommt.

    Laut Gutachten ist der Betroffene dement. Er möchte die Hilfe seiner Betreuerin, aber die Konten nicht zu deutschen Banken verlegen.

    Der Richter hat nun entschieden, dass der Aufgabenkreis VS bleibt, da die Betreuerin dem Betroffenen im kleinen Rahmen weiter unterstützen kann.

    Allerdings hat sie weiter kein Zugriffsrecht.

    Der Sohn des Betroffenen zahlt dann weitergeleitete Rechnungen auf mehrmalige Bitte der Betroffenen, ist aber nicht bereit weiter mitzuarbeiten.

    Jetzt ist mein Stand der Dinge: ich kann von der Betreuerin keine Auskunft über das Vermögen bekommen, er legt nichts offen und der Sohn schweigt.
    Die Vermögenssorge bleibt angeordnet.

    Hat jemand eine Idee, wie ich mit der Sache umgehen sollte?
    Eine Rechnungslegung oder ein Vermögensverzeichnis kann ich nicht erhalten.

  • Hat der Betreute die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann könnte evtl das niederländische Generalkonsulat helfen. Leider sind die Niederlande kein Vertragsstaat des Haager (!) Erwachsenenschutzübereinkommens (https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Haager_Übereinkommen) - zwar unterschrieben, aber auch nach mehr als 20 Jahren nicht ratifiziert. Aber vielleicht geht inoffiziell etwas.

    Wenn nicht, müsste wohl nach niederländischem Recht eine dortige Betreuung für Vermögenssachen angeordnet werden (um das Konto aufzulösen und zu transferieren?). Siehe unter: https://nl.m.wikipedia.org/wiki/Beschermingsbewind . Das geht dann wohl über die jeweiligen Justizministerien.

  • Der Inhalt ist ein wenig dürftig. Ich würde ein neues Konto eröffnen und die neue Bank beauftragen, das Konto in Holland zu schließen und das Guthaben auf das neue Konto zu transferieren. Mit der neuen Kontonummer würde ich alle Institute benachrichtigen, nur noch auf das neue Konto zu leisten. Rechnungslegung würde ich auch nur über meine Verfügungen tätigen.

    Wie hat hier mal Jemand zitiert: Wir sind den Wünschen des Betroffenen unterworfen, aber nicht bei wünsch dir was!

    Ansonsten laufen lassen und nur über eingene Verfügungen Rechnung legen. Betreuungsgericht kann Betroffenen selber durch Besuch oder Einladung anhören.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Das Beibehalten des holl. Kontos fällt auch unter die Unzumutbarkeit nach § 1821 BGB. Immer unter der Prämisse, dass die die Vertretungsberechtigung nicht anerkennen. Sie müssen das zwar nicht, aber dürfen dürfen sie schon.

  • Leider mauert die Bank vollkommen. Die Betreuerin bekommt keinerlei Auskunft.

    Das ist ja das Problem. Sie wollte ja Konten verlegen.
    Aber sie hat keine Kontoauszüge und keine Auskunft.
    Betroffener mauert ebenfalls. Rechnungen laufen über den Sohn und der zahlt nach mehrmaliger Aufforderung (wahrscheinlich vom Konto des Betroffenen). Nach dem Krankheitsbild sagt der Richter, der extra eine Anhörung gemacht hat, kann er die VS nicht aufheben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!