Ich habe als Amtsgericht -Vollstreckungsgericht- ein Schreiben eines regional tätigen Kreditinstitutes in S. erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass im Zuge der Konzentration von Verwaltungsdienstleistungen die Bearbeitung der Pfändungs-und Überweisungsbeschlüsse, etc. ab sofort zentral an die XY AG ausgelagert ist.
Das Kreditinstitut bittet daher die für sie als Drittschuldnerin bestimmten Pfändungen zukünftig an folgende Adresse zuzustellen: XY AG in D.
Wie würdet ihr das bewerten? Würdet ihr in dem Pfändungs und Überweisungsbeschluss die von Gläubigern angegebene Adresse nach obigem Schreiben abändern?
Ein Gerichtsvollzieher aus dem Bezirk eines Amtsgerichts hier in der Nähe schickte nun hiesigem Amtsgericht eine Mitteilung, dass er ebenfalls dieses Schreiben erhalten habe und der Ansicht sei, dass dieses gewünschte Vorgehen unzulässig ist. Begründung: "Unter dieser Adresse befindet sich weder eine Geschäftsstelle des Kreditinstituts, noch sind Mitarbeiter dieses Kreditinstituts dort anzutreffen, sondern nur die Firma XY AG. Diese Firma ist kein Drittschuldner. Somit wäre diese Zustellung an einen falschen Drittschuldner zugestellt worden."
Wie seht ihr das?