Mir liegt nun ein Eingruppierungsbescheid vor, wonach der Betreuer Stufe C bekommt.
Den Bescheid hat der Direktor des Amtsgerichts X erlassen.
Der Betreuer hat seinen Sitz aber im Bezirk des Amtsgerichts Y.
Im Gesetz steht hilfsweise wäre auch das AG des Wohnsitzes zuständig. Ich gehe davon aus, dass es die Fälle betrifft, in denen der Betreuer keinen Sitz hat.
Inwieweit steht mir eine Prüfungspflicht zu, ob der Bescheid vom zuständigen Amtsgericht erlassen wurde?