Hey,
ich habe eine durch handschriftliche Verfügung angeordnete TV:
,, Ich ordne TV an. Testamentsvollstrecker soll x werden. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von..
Zu meiner Alleinerbin setzte ich y ein.
Der TV hat aus meinem Vermögen die Beerdigung zu veranlassen. Ich wünsche mir eine Urnenbestattung auf dem Friedhof x.
Der TV soll mein gesamtes Vermögen in seine Verwaltung nehmen.
Mein Haus soll verkauft werden, der TV hat nach Abzug aller Kosten, Auslagen, Steuern mein restliches Vermögen an den Erben auszuzahlen.''
Die Beerdigung ist längst erledigt.
Zum Zeitpunkt des Todes war kein Grundbesitz mehr im Nachlass.
Jetzt habe ich einen Antrag auf TV Zeugnis auf dem Tisch.
Inhalt soll sein:
- aus dem Vermögen die Beerdigung zu veranlassen
- das gesamte Vermögen des Erblassers zu verwalten
- Haus zu verkaufen. Hierzu wird erklärt, dass kein Grundbesitz mehr vorhanden ist
TV Zeugnis kann mit dem Inhalt m.E. nicht erteilt werden.
Aufgaben die weggefallen sind, können nicht mehr aufgenommen werden.
Ich bin mir unschlüssig, was nun in das Zeugnis aufgenommen werden muss/kann/soll.
Regelfall der Abwicklungsvollstreckung?
Eine Verwaltungsvollstreckung sehe ich hier eigentlich nicht.
LG