Teilung nach § 8 WEG - ausschließlich Stellplätze auf Freiflächen

  • Hallo,

    ich habe als Anfänger gerade eine TE auf den Tisch bekommen, in der auf einem (ansonsten unbebauten) Grundstück ausschließlich Teileigentum an Stellplätzen gebildet werden. Grundsätzlich ist SE an Stellplätzen im Freien zwischenzeitlich ja möglich.

    Da eine Umfrage bei den Kolleginnen und Kollegen keinerlei Erfahrungswerte erbrachte, zur Sicherheit meine Frage in die Runde, ob jemand bereits Vorerfahrung hat bzw. ob Vorbehalte bei einer derartigen Konstellation bestehen.

    Vielen Dank im Voraus !

  • Die Aufteilung reiner Stellplatzgrundstücke ist möglich (BeckOGK/M. Müller WEG § 3 Rn. 137). Die Stellplätze sind ja kein Annex, sondern ein eigenständiges Sondereigentum und "Räume" im Sinne des WEG.

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