Zuteilung im Praxisjahr

  • Hallo,

    ich habe meine Zuteilung fürs Praxisjahr erhalten und bin unzufrieden mit dem Ort. Tauschpartner haben sich auch nicht gefunden. Jetzt wäre meine Frage ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist dass man auch nach dem Studium an das Gericht kommt, in das man in der Praxis zugeteilt wurde. Hat da jemand Erfahrungen?

  • Da kann man keine pauschale Aussage treffen, gerade im Praxisjahr wird meinen Erfahrungen nach eher auf den heimatnahen Einsatz geachtet, wie direkt nach dem Examen.

    Leider wurde bei mir garnicht darauf Rücksicht genommen.. ich denke dass die Standorte die ich mir gewünscht hab beliebt sind. Deswegen habe ich die Befürchtung dass nach dem Studium diejenigen dahin kommen die im praxisjahr dort waren.

  • Ich kenne nur wenige, die an das Gericht gekommen sind bei dem Sie in der Praxis waren.

    Beim DLA wird eigentlich eher darauf geachtet, dass man nach der bestandenen Prüfung dorthin kommt, wo man auch im DLA war. Ist aber kein muss, dort gibt es auch Ausnahmen.

    Vor den Diplomprüfungen hast du sowieso noch einen Sprechtag mit deinem OLG wo du Orts- und Abteilungswünsche äußern kannst.

  • Ich kann nur generell dazu raten, dem Entscheider offen mitzuteilen, dass man gern woanders eingesetzt werden würde und warum. Sofern man irgendwelche besonderen Gründe hat, die relevant sein könnten (Grundbesitz, Pflege von Angehörigen, Kinder oder sonstwas), stets angeben.

    Ansonsten würde ich das aber erstmal nicht allzu schwer nehmen. Die Praxisphase ist zeitlich begrenzt und selbst, wenn man später erstmal woanders eingesetzt wird als an seinem Wunschort, wird man i.d.R. nochmal wechseln können.

    Bei mir hatte das Gericht in der Praxisphase rein gar nichts damit zu tun, wo ich nach dem Studium hingekommen bin.

  • Da kann man keine pauschale Aussage treffen, gerade im Praxisjahr wird meinen Erfahrungen nach eher auf den heimatnahen Einsatz geachtet, wie direkt nach dem Examen.

    Leider wurde bei mir garnicht darauf Rücksicht genommen.. ich denke dass die Standorte die ich mir gewünscht hab beliebt sind. Deswegen habe ich die Befürchtung dass nach dem Studium diejenigen dahin kommen die im praxisjahr dort waren.

    Interessant wäre es zu wissen, ob diejenigen, die an Deinem "Wunschgericht" eingeteilt worden sind, näher an diesem Gericht wohnen als Du bzw. ob für diejenigen eine bessere Erreichbarkeit gegeben ist (manchmal ist ja nicht die Entfernung maßgeblich, sondern die Infrastruktur). Sollten sie aber aus einer ganz anderen Ecke des Landes kommen, würde ich das zumindest mal ansprechen bzw. ggf. kritisch hinterfragen. (Du weißt ja nicht, was diejenigen für Gründe angeben haben, dass für sie gerade ein Einsatz an diesem Gericht notwendig ist.)

    Aber vom Grundsatz her sollte man dem OLG doch vertrauen, dass es sich bei der Einteilung Gedanken gemacht hat.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Der kürzeste Weg ist es, erst einmal zu fragen, ob die Möglichkeit besteht die Praxis woanders zu machen. Tatsächlich wird eher ein Gericht im Heimatnähe ausgewählt, als ein fern liegendes.

    Ebenso nach dem Studium. In einem Vorgespräch werden "Wunschgerichte" berücksichtigt.

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