Morgen Gemeinde,
ich habe hier eine Teilungsversteigerung. Grund war die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils des Ehegatten an die Ehefrau. Dies hat ein Gläubiger erfolgreich angefochten und ein Duldungstitel erwirkt, so dass die Zessionarin die Vollstreckung in den (nunmehr fiktiven) hälftigen Miteigentumsanteil zu dulden hat. Zuvor wurde dem Ehegatten (Zedent) ein Wohnrecht eingeräumt.
Ebenfalls wurde im Duldungstitel der Wohnrechtinhaber verurteilt von diesem eingeräumten Wohnrecht kein Gebrauch zu machen.
Die Antragstellerseite/Gläubiger ist nunmehr der Ansicht, dass im Rahmen der Verkehrswertfestsetzung das Wohnrecht nicht zu bewerten ist. Ich meine es handelt sich hierbei nur um einen materiell-rechtlichen Anspruch. Das Wohnrecht bleibt ja zuerst einmal bestehen. Wie kann es gelöscht werden?
Was meint ihr?