Hallo
ich habe hier als Titel einen Vergleich vorliegen, der wie folgt lautet:
"Der Beklagte erkennt die Klageforderungen gemäß Ziffer 1,2 und 3 der Klageschrift vom 01.01.2023 an."
Ist das für ein bestimmt genug? Ich habe zwar die Klageschrift mit übersendet bekommen und die UdG hat eine entsprechende Klausel erteilt, aber Bauchschmerzen habe ich hier schon (weil ich das so noch nicht gesehen habe).