Eigentlich kein neues Problem, aber immer wieder die gleiche Frage:
Eine nicht mehr "valutierte" Grundschuld bleibt bestehen (Vorrang oder in TV). Die Gläubigerin hat den Eigentümern in der Vergangenheit die Löschungsbewilligung versandt, die Löschung ist noch nicht erfolgt.
In der Versteigerung schickt die Gläubigerin das Standardschreiben, dass sie nichts mehr zu bekommen hat. Idealerweise verzichtet sie auf Zinsen, Nebenleistungen und sonstige Zuteilungen.
Für das geringste Gebot nehme ich nur das Kaptial in die bestehenbl. Rechte; Zinsen wegen Minderanmeldung nicht, fraglich ist für mich die einmalige Nebenleistung im Bargebot (da gibt es ja unterschiedliche Meinungen zur Minderanmeldung...?!)
In diesem Zusammhang kam eine weitere Frage auf: im Falle des Zuschlags ist die Nebenleistung jedoch immer und definitiv erloschen und auch im GB-Ersuchen zu löschen, oder habe ich einen Denkfehler?