Grundschuld als bestehenbleibendes Recht

  • Eigentlich kein neues Problem, aber immer wieder die gleiche Frage:

    Eine nicht mehr "valutierte" Grundschuld bleibt bestehen (Vorrang oder in TV). Die Gläubigerin hat den Eigentümern in der Vergangenheit die Löschungsbewilligung versandt, die Löschung ist noch nicht erfolgt.

    In der Versteigerung schickt die Gläubigerin das Standardschreiben, dass sie nichts mehr zu bekommen hat. Idealerweise verzichtet sie auf Zinsen, Nebenleistungen und sonstige Zuteilungen.

    Für das geringste Gebot nehme ich nur das Kaptial in die bestehenbl. Rechte; Zinsen wegen Minderanmeldung nicht, fraglich ist für mich die einmalige Nebenleistung im Bargebot (da gibt es ja unterschiedliche Meinungen zur Minderanmeldung...?!)

    In diesem Zusammhang kam eine weitere Frage auf: im Falle des Zuschlags ist die Nebenleistung jedoch immer und definitiv erloschen und auch im GB-Ersuchen zu löschen, oder habe ich einen Denkfehler?

  • Frage an die Praxis: Wird das Erlöschen der einmaligen NL bereits auch im ZB festgehalten?

    Also bestehen bleibt die Grundschuld Abt. III Nr. 1 i.H.v. XXX zzgl. xx%Zinsen,

    und die einmalige Nebenleistung wird einfach weggelassen.

  • So steht es im Forumstar bei den bestehenbl. Rechten und somit auch im Zuschlagsbeschluss

    Grundschuld ohne Brief zu Kapital

    für ... Bank

    mit Zinsen wie im Grundbuch eingetragen

    ab dem Tag des Zuschlags


    Hat noch jemand eine Idee hinsichtlich dem o.g. "Verzicht" auf die Nebenleistung (möglich oder doch nicht?)

  • Frage an die Praxis: Wird das Erlöschen der einmaligen NL bereits auch im ZB festgehalten?

    Also bestehen bleibt die Grundschuld Abt. III Nr. 1 i.H.v. XXX zzgl. xx%Zinsen,

    und die einmalige Nebenleistung wird einfach weggelassen.

    :thumbup: Weil irgendwo stand, daß es so genügen würde.

  • ich mache es genauso

    NL erlischt und wird gelöscht

    und ich denke auch, dass die NL einer Minderanmeldung zugänglich ist

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • So steht es im Forumstar bei den bestehenbl. Rechten und somit auch im Zuschlagsbeschluss

    Grundschuld ohne Brief zu Kapital

    für ... Bank

    mit Zinsen wie im Grundbuch eingetragen

    ab dem Tag des Zuschlags

    Ohja Formu-Star.

    Weiß man, ob die Autoren von Forum-Star sich Gedanken zu erlöschenden NL gemacht haben.

    Oder ging FS von einem Recht ohne NL aus, deshalb der Textvordruck so wie oben.

    Mit Zinsen wie Grundbuch dürfte rechtlich o.K. sein. Es wäre aber schon gut, der

    Ersteher sieht gleich aus dem ZB, was er sich da eingehandelt hat.

  • Na ja, das Erlöschen wird doch durch die Nichtnennung der (einmaligen) Nebenleistung ausgedrückt.

    Ich hatte kürzlich mit einer jährlichen Nebenleistung zu tun, da muss man den Textvorschlag des Zuschlagsbeschlusses halt ergänzen.

  • Na ja, das Erlöschen wird doch durch die Nichtnennung der (einmaligen) Nebenleistung ausgedrückt.

    Ich hatte kürzlich mit einer jährlichen Nebenleistung zu tun, da muss man den Textvorschlag des Zuschlagsbeschlusses halt ergänzen.

    Eben, das meinte ich, Erlöschen durch Nichtbenennen. Darauf zielte meine Frage, ob das die Praxis so handhabt. Es muß in jedem Fall geprüft werden, ob eine NL zu leisten ist.

    Jährliche Nebenkosten heißen normalerweise Zinsen. Manche Gläubiger sind aber einfaltsreich.

  • Es handelt sich um einen jährlichen Kostenbeitrag, wobei der Gläubiger diese Nebenleistung seit einigen Jahren in seinen Grundschuldformularen nicht mehr drin hat.

  • Es erlischt, was in den Versteigerungsbedingungen nicht ausdrücklich als bestehenbleibend genannt ist, §§ 82, 52 ZVG, " es bleibt insoweit bestehen, als es berücksichtigt ist". Wenn keine NL genannt wird, ist sie erloschen. Ich sehe da keinen Raum für Rechtsunklarheiten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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