Hallo zusammen,
ich habe durch eine Pändungsmaßnahme im Grundbuch eine Teillöschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers erhalten.
Zur Teillöschung des Rechts ist jedoch die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
In 2 Monaten ist der ZVG-Termin anberaumt (1. Termin)
Es bestehen noch nachrangige Sicherungshypotheken des Finanzamts sowie ein Betritt aus persönlichem Recht.
Der Gläubiger, der die Teilllöschungsbewilligung erteilt hat ist ebenfalls beigetreten.
Es besteht lediglich ein geringes bestehenbleibendes Recht in III/1.
Ein 7/10 Antrag wäre also erfolgversprechend für die Finanzverwaltung.
Der beigetretene andere Gläubiger wäre durch ein 5/10 - Gebot abgedeckt
Besteht die Möglichkeit, das Recht der Teillöschungsbewilligung als Löschungsreif zu behandeln und dies im Termin entsprechend zu beantragen?
Oder muss dies vor dem Termin (4 Wochen-Frist) erfolgen?