Grundschuld als löschungsreif betrachten

  • Hallo zusammen,

    ich habe durch eine Pändungsmaßnahme im Grundbuch eine Teillöschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers erhalten.

    Zur Teillöschung des Rechts ist jedoch die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

    In 2 Monaten ist der ZVG-Termin anberaumt (1. Termin)

    Es bestehen noch nachrangige Sicherungshypotheken des Finanzamts sowie ein Betritt aus persönlichem Recht.

    Der Gläubiger, der die Teilllöschungsbewilligung erteilt hat ist ebenfalls beigetreten.

    Es besteht lediglich ein geringes bestehenbleibendes Recht in III/1.

    Ein 7/10 Antrag wäre also erfolgversprechend für die Finanzverwaltung.

    Der beigetretene andere Gläubiger wäre durch ein 5/10 - Gebot abgedeckt

    Besteht die Möglichkeit, das Recht der Teillöschungsbewilligung als Löschungsreif zu behandeln und dies im Termin entsprechend zu beantragen?

    Oder muss dies vor dem Termin (4 Wochen-Frist) erfolgen?

  • Geht auch noch im Termin, wenn man dem Versteigerungsgericht die Löschungsbewilligung und die Zustimmung des Eigentümers jeweils in der Form des § 19 GBO nebst Löschungsantrag nach § 13 GBO vorgelegt wird, also alles, was auch das Grundbuchamt zur Teillöschung benötigt....

    Ich hatte eigentlich gehofft, dass man die Löschung ohne die Zustimmung des Eigentümers hinbekommt. Früher ging dies, wenn man die verschleierte Eigentümergrundschuld nebst Rückgewähransprüchen (sog. Doppelpfändung) gepfändet hatte.

    Alternativ könnte man evtl. über § 59 ZVG (abweichende Versteigerungsbedingungen) nachdenken?

    Oder ist dies nur bei bestehenbleibenden und nicht mehr valutierenden Rechten möglich?

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