Aktualisierung der mithaftenden Blätter bei Gesamtgrundschuld?

  • Auf einem GB-Blatt sind mehrere Grundstücke eingetragen. Eines davon wird verkauft und muss daher umgeschrieben werden. (Nur) dieses Grundstück ist mit einer Gesamtgrundschuld belastet.

    Vermerkt ihr in solchen Fällen in den anderen Blätter der mithaftenden Grundstücke jeweils, dass das mithaftende Grundstück Blatt ... nunmehr in Blatt ... eingetragen ist?

    Welchen Wortlaut verwendet ihr ggf.?

  • Aus diesem Grund kenne ich es so, dass erst umgeschrieben wird, wenn die Eigentumsumschreibung erfolgt. Dann erst wird die Grundschuld am verkauften Grundstück gelöscht und die Eintragung an den Mithaftstellen lautet: "Die Mithaft in Blatt xxx ist erloschen."

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • tom

    Mein Sachverhalt ist ein anderer als von dir offenbar angenommen.

    Die auf dem verkauften Grundstück lastende (Gesamt-)Grundschuld wird übernommen. Also muss diese in das neue Blatt übertragen werden.

    Meine Frage: Vermerke ich jetzt in den Grundbüchern aller mithaftenden Grundstücke, dass das mithaftende Grundstück BV Nr. 1 von Blatt ... nunmehr auf Blatt ... eingetragen ist?

  • Meine Frage: Vermerke ich jetzt in den Grundbüchern aller mithaftenden Grundstücke, dass das mithaftende Grundstück BV Nr. 1 von Blatt ... nunmehr auf Blatt ... eingetragen ist?

    Ja.

  • Mithaft in Blatt ... erloschen. Mithaft nunmehr auch in Blatt..... Eingetragen am...

    Danke.

    Das "auch" werde ich aber wohl weglassen. Es klingt m. E. zu sehr danach als ob ein weiteres haftendes Grundstück hinzukäme.

    Es kommt kein weiteres Grundstück, aber ein weiteres Blatt hinzu.

    Ohne "auch" würde dort stehen "Mithaft nunmehr in Blatt 1234", und das sieht so aus als ob es nur noch dort wäre.

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  • Mithaft in Blatt ... erloschen. Mithaft nunmehr auch in Blatt..... Eingetragen am...

    Danke.

    Das "auch" werde ich aber wohl weglassen. Es klingt m. E. zu sehr danach als ob ein weiteres haftendes Grundstück hinzukäme.

    Es kommt kein weiteres Grundstück, aber ein weiteres Blatt hinzu.

    Ohne "auch" würde dort stehen "Mithaft nunmehr in Blatt 1234", und das sieht so aus als ob es nur noch dort wäre.

    Stimmt auch wieder.

    Vielleicht sollte ich lieber das "auch" durch "stattdessen" ersetzen.

  • Sersch

    Eine weitere Mithaft liegt in meinem Fall #1 nicht vor.

    Ich habe ein GB-Blatt mit drei Grundstücken. Nur Grundstück BV Nr. 3 ist - bezogen auf dieses Blatt - mit der Gesamtgrundschuld belastet und wird veräußert.

    Im Rahmen der Umbuchung auf ein neues GB-Blatt wegen des Eigentumswechsels wird m. E. die Grundschuld mitübertragen und im bisherigen GB-Blatt gerötet.

    In diesem Zusammenhang stellte sich mir die Frage, ob diese Veränderung des Blattes (Ersatz für das bisherige Blatt) bei allen Mithaftstellen zu vermerken ist.

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