Auf einem GB-Blatt sind mehrere Grundstücke eingetragen. Eines davon wird verkauft und muss daher umgeschrieben werden. (Nur) dieses Grundstück ist mit einer Gesamtgrundschuld belastet.
Vermerkt ihr in solchen Fällen in den anderen Blätter der mithaftenden Grundstücke jeweils, dass das mithaftende Grundstück Blatt ... nunmehr in Blatt ... eingetragen ist?
Welchen Wortlaut verwendet ihr ggf.?