Akteneinsicht Nachlassakte Problematik E-Akte?

  • Hallo,

    die Akten bei den Gerichten sollen ja ab 2026, wenn ich nicht irre, ausschließlich digital geführt werden (zumindest in NRW).

    Ich frage mich wie dann ganz praktisch die Akteneinsicht z.B. in die Nachlassakte von statten gehen soll?

    Darf sich dann der Beteiligte, dem Akteneinsicht gewährt wurde, an den Dienst-PC des Rechtspflegers bzw. der Geschäftsstelle setzten und dort munter die Seiten entlang scrollen? :/

    Oder werden die Seiten vorher ausgedruckt und dem Berechtigten zur Einsichtnahme vorgelegt? Und dann nach der Einsichtnahme? Werden die Seiten dann alle weggeschmissen, wäre ja ziemliche Ressourcenverschwendung...

    Mich irritiert in diesem Zusammenhang § 13 Abs. 1 u. 3 FamFG.

    Es scheint ja bisher wohl so zu sein, dass dem Beteiligten erst Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle gewährt wird und er dann im Anschluss sich wahlweise Auszüge oder die gesamte Akte in Abschrift kopieren lassen kann.

    Wie soll das aber mit der E-Akte funktionieren? Falls sich die Beteiligten hier nicht an die Computer der Geschäftsstelle setzten dürfen, um die Akte einzusehen, bleibt ja nur die Möglichkeit ihnen direkt, ohne vorherige Einsichtnahme, eine Abschrift (Kopie) der Akte zu erteilen.

    m.E. kann man es sich dann auch gleich schenken den Beteiligten zum Gericht zu zitieren, sondern kann demjenigen direkt eine Kopie der gesamten Nachlassakte postalisch zukommen lassen.

    Bleibt nur die Problematik mit den Kosten...Die Akteneinsicht an sich kostet ja nichts, die Erteilung von Abschriften, Auszügen hingegen schon, also in Zukunft Antrag auf Akteneinsicht > direkte Übersendung einer Kopie = automatisch Kostenfolge?

    So schön die Digitalisierung der Justiz sein mag, so mehr Fragen treten doch diesbezüglich auf, vor allem wenn man einen Blick in die Gesetzte wirft...hier ist die Digitalisierung, zumindest beim reinen Verfahrensablauf, sogar hinderlich bzw. wirft neue Fragen auf, siehe obige Fragestellung.

  • es bleibt im Grundsatz wie bisher

    Für Akteneinsicht bei Gericht wird es extra Bildschirme geben, wo dann nur die jeweilige Akte geöffnet werden kann. Wer Abschriften will kriegt die kostenpflichtig.

    Für RAe und andere am elektronischen rechtsverkehr teilnehmende kann die ganze Akte elektronisch zur Verfügung gestellt werden

  • @cera02

    Ich glaube, du stellst dir das komplizierter vor als es ist bzw. sein wird.

    Mit der Einführung der E-Akte muss es natürlich entsprechende (separate) Computer geben, an denen die Beteiligten Einsicht nehmen können. Diese existieren z. B. in Grundbuchämtern seit Einführung der elektronischen Grundakte.

    Und für die Akteneinsicht durch Rechtsanwälte, Behörden usw. hat die E-Akte große Vorteile. Da muss nämlich niemand mehr physische Akten versenden, die verloren gehen können. Zudem kann dennoch in der E-Akte weitergearbeitet werden.

  • Ist es dann nicht einfacher den Beteiligten über das Akteneinsichtsportal der Justiz (Link)direkt Zugang zu der jeweiligen Akte zu gewähren?

    So wie ich es verstanden habe, kann man doch dort auch einen temporären Zugang anlegen.

    Leider steht auf der Seite nicht konkret, ob man das Portal auch als Privatpersonen nutzen kann.

    Wer möchte denn heutzutage noch beim Gericht antanzen, nur um eine Akte durchzusehen?

    Ich finde das kann man zeitgemäßer lösen, durch das oben genannte Vorgehen.

    Vorteile:

    - Keine langen Wege zum Gericht

    - Kein rumsitzen in einem schäbigen Raum

    - Keine Zeitbegrenzung bei der Einsicht

    Von dem (psychologischen) Gefühl, dass man hier bei der AE im Hintergrund immer „kontrolliert“ wird ganz zu schweigen. Es ist auf jeden Fall etwas anderes, wenn ich mir die Akte in Ruhe bei mir zu Hause durchsehen kann, als beim Gericht wo tausend Bedienstete rumturnen.

    Wie handhabt ihr das eigentlich bei einer dicken Nachlassakte mit drei oder mehr Bänden?

    Die Beteiligten sitzen dann doch bestimmt drei, vier, oder fünf Stunden auf der Geschäftsstelle um sich dort durchzuarbeiten, falls nicht dieses Recht hätten sie aber zumindest…und was macht in der Zeit der Rechtspfleger, der mit der Akte gerne weiterarbeiten würde? Tja, der nimmt sich dann eine andere aus der Registratur, wohl wissend, dass er schon längst weitergekommen wäre, wenn die Akte nur gerade nicht in Beschlag genommen wäre von den Beteiligten.

    Ich hoffe jedenfalls, dass die E-Akte und die obige Vorgehensweise bei der AE schnell umgesetzt wird, es ist doch so viel einfacher und vorteilhafter…sowohl für den Rechtspfleger als auch für die Beteiligten.

  • Kai 22. April 2023 um 14:12

    Hat das Thema geschlossen.
  • Das für einen "Bewerber" erstaunliche Interesse an Nachlassakten in NRW ändert auch weiterhin nichts an der fehlenden Schreibberechtigung in fachlichen Diskussionen.

    Geschlossen.

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