Wiedereinstellung Gehalt und KV

  • Hallo zusammen,

    ich fange tatsächlich demnächst wieder als Rechtspflegerin in Ba-Wü an und wollte einmal fragen, ob wer gute Erfahrungen mit nem Gehaltsrechner online hat der soweit hinhaut bzw. mir grob die Summe der Abzüge nennen kann, den Rest rechne ich selbst aus.

    Dazu noch die KV. Falls ich mich entschließe bei der gesetzlichen KV zu bleiben habe ich dann mehr Abzüge vom Brutto Lohn?

    Danke und Grüße!

  • http://www.nettolohn.de und dann anklicken das man nicht pflichtversichert ist.

    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kenne ich es nur so das man dort sich freiwillig versichern kann. Da zahlt man aber vom gesamten Gehalt die Beiträge und das wird teuer. Ich bin aber nicht in BaWü tätig. Manche Bundesländer zahlen einen Zuschuss zur gesetzl. KV.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Nun nochmals doppelt, mal noch hier rein.

    Mit meiner Wiedereinstellung und meinem nicht mehr ganz so jugendlichen Alter ist eine private KV relativ teuer.

    Nun gibts ja auch in Baden-Württemberg die pauschale Beihilfe. Bei einer privaten KV würde ich diese nicht wählen, da das Risiko im Falle größerer Behandlung doch recht hoch ist. Wenn ich das richtig verstehe, heißt ja die pauschale Beihilfe, das mir das Land die Hälfte meiner Kosten monatlich bezahlt. Im Falle von 400 Euro hieße das ich bekomme jeden Monat 200 Euro zusätzlich zu meinen Bezügen, im Jahr wären das 2400. Wenn meine Rechnungen nun bei insgesamt über 2400 liegen im Jahr, bliebe ich auf dem Mehrbetrag der 1200, den mir rein theoretisch die aufwendungsbezogene Beihilfe zahlen würde, ja sitzen. Bleibe ich darunter habe ich quasi einen Gewinn gemacht.

    Bei der freiwilligen gesetztlichen KV sähe dies doch anders aus? Ich muss dann ja nichts vorstrecken und bin eben über die AOK voll versichert und bekomme keine Rechnungen. Bekomme die Hälfte von der Beihilfe und wegen der Obergrenze und meines zu erreichenden Gehalts dürfte ich dann wohl nie über ca. 400 Euro Eigenanteil kommen.

    Klar eine Zahnzusatzversicherung müsste ich abschließen zusätzlich. Das wäre ja bei der privaten KV mit drin. Und bei dieser können die Kosten ja auch ganz schön in die Höhe schießen?

  • Hallo zusammen,

    mich würde das Thema auch interessieren. Bin momentan auch am überlegen was besser für mich ist. Da ich schon auf die 40 Jahre zugehe und ab September Anwärter werde, habe ich das gleiche Problem.

    Wobei die gesetzliche KV relativ teuer ist (fast 400 Euro) und mir wurde gesagt, dass der Beihilfeanspruch dann erlischt.

    Das mit der Beihilfe ist schon ne feine Sache. Oder muss man da was beachten. Bin um jeden Ratschlag dankbar.

    Und ich komme aus BW

    Vielen Dank

  • Hallo,

    mach dich mal schlau auf der Homepage der AOK und der Beihilfe, auch gerade zum Thema pauschale Beihilfe.

    Der Beihilfeanspruch bei der gesetzlichen erlischt bzgl von aufwendungsbezogenen Ansprüchen, das gilt aber auch für die private KV. Bei der gesetzlichen wäre dann eben das abgedeckt was sie so abdeckt und man muss nicht in Vorleistung gehen. Angenommen anfangs sind die 14% bei 400 Euro dann bezahlt seit Anfang des Jahres die Beihilfe bei Wahl der pauschalen Beihilfe dies hälftig.

    Aber ja mach dich bei den genannten mal schlau.

  • und ich weiß ja nicht ob die PKV Mitarbeiter teilweise schlecht informiert sind oder ob das ne Masche ist, zu mir hieß es auch letztens ich hätte doch keine Wahl und könne nicht in der gesetzlichen bleiben. Das ist schlicht falsch. Selbst vor 23 wäre das gegangen, halt teuer, nun hat es tatsächlich was von ner Wahl und reich werd ich als Rechtspflegerin auch nicht mehr.

  • Der Beihilfeanspruch erlischt nicht. Aber die Beihilfe will wissen ob man von anderer Seite etwas erhält. Und da die Beihilfe im Prinzip genauso bezahlt wie eine gesetzliche Krankenkasse kann man nur das dort abrechnen was die Krankenkasse nicht zahlt aber die Beihilfe zahlen würde. ich habe das mal bei meinen Kindern gemacht die gesetzlich über ihren Vater versichert waren. Da gab es einen Kostenpunkt beim Kieferorthopäden was die gesetzliche nicht erstattet hat. Das habe ich in Höhe von 80 Prozent von der Beihilfe gekriegt.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Der Beihilfeanspruch erlischt nicht. Aber die Beihilfe will wissen ob man von anderer Seite etwas erhält. Und da die Beihilfe im Prinzip genauso bezahlt wie eine gesetzliche Krankenkasse kann man nur das dort abrechnen was die Krankenkasse nicht zahlt aber die Beihilfe zahlen würde. ich habe das mal bei meinen Kindern gemacht die gesetzlich über ihren Vater versichert waren. Da gab es einen Kostenpunkt beim Kieferorthopäden was die gesetzliche nicht erstattet hat. Das habe ich in Höhe von 80 Prozent von der Beihilfe gekriegt.

    Das klingt ja nach einem guten Tipp für alle, die die KO-Behandlung der Kinder noch vor sich haben (so auch ich). :)

  • Das ist wirklich ein Dschungel. Jeder Angestellte der KVs behauptet was anders. Wenn man sich mit allem nicht auskennt, dann ist es wirklich schwer. Was ist der Unterschied zwischen der Beihilfe und der pauschalen Beihilfe?

    Was ist beim Beitrag 5 mit den 14 % gemeint ist das der Satz der gesetzlichen KV?

    Was ist schon mit den Kassen telefoniert habe, dann abgelehnt wurde und wieder zurück gerufen, so nach dem Motto "ups das hätte nicht passieren dürfen"

    Echt haarsträubend🤬

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!