Nachlassverwaltung?

  • Aber doch nicht wenn die Klage eingereicht wird!

    Leute! Ich frage mich manchmal wie verrückt die Welt ist. Da machen sich hier alle immer einen schlanken Fuß, wenn irgendwelche Beteiligten etwas fragen, weil man dürfe ja nicht beraten…und dann kommt ein blitzsauberer Antrag und man will plötzlich den Antragsteller (natürlich nur uneigennützig) vor dieser oder jener Folge seines Antrages (nämlich dass er eine Haftungsbeschränkung bekommt!!) schützen…

    Ich verstehe euch nicht. Ehrlich.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Sag‘ mir einen Grund, warum man das bei einem so konkreten Antrag wirklich machen sollte. Das ist doch peinlich für das Gericht. Niemand fragt, warum jemand einen Erbschein beantragt, obwohl er per notariellem Testament zum Alleinerben eingesetzt wurde. Warum sollte das Gericht hier plötzlich sich zur Amme des Antragstellers aufschwingen?

    Was ist "peinlich" an einer freundlichen Nachfrage bzw. einem freundlichen Hinweis, auch aus einfachen Kostengründen.

    Dass "niemand" fragt, warum ein Erbschein beantragt wird, wenn vermutlich schon ein ausreichender Erbnachweis vorliegt, kann ich auch nicht bestätigen. Ich denke sogar eher, dass fast jeder Rpfl. einen entsprechenden Hinweis geben würde. Warum auch nicht? Das hat nichts mit Rechtsberatung zu tun. Sofern rechtliche Beratung benötigt wird, soll der Antragsteller sich eben rechtliche Beratung suchen.

    Natürlich kann man im vorliegenden Fall durchaus einen kurzen Hinweis geben, wie tom bereits sagte.


  • Worauf wird denn dann hingewiesen? Achtung, diese Serviceleistung kostet Geld? Oder Achtung, so etwas kommt so selten vor, dass wir gar keine geeigneten Nachlassverwalter haben und selbst nicht wissen, wie es geht?


  • Worauf wird denn dann hingewiesen? Achtung, diese Serviceleistung kostet Geld? Oder Achtung, so etwas kommt so selten vor, dass wir gar keine geeigneten Nachlassverwalter haben und selbst nicht wissen, wie es geht?

    Achtung, Sie haben keinen Zugriff auf den Nachlass mehr, bis die NLV beendet ist (§ 1984 Abs. 1 BGB). Sie haben keinen Anwalt und wir können nicht erkennen, ob Sie sich rechtskundig haben beraten lassen - ist Ihnen klar was Sie hier machen, oder haben Sie bloß irgendwas krudes im Internet gelesen? Ach ja, es kostet Geld, aber dass Sie das wußten, davon gehen wir aus.

    (Das ist nämlich er Unterschied zur Einreichung einer Zahlungsklage - "Ich bekomme Geld vom Beklagten, bitte verurteilen Sie ihn entsprechend, und zwar aus folgenden Gründen: (...)" ist auch in der Laiensphäre verständlich und von den Rechtsfolgen her überschaubar. Beim Antrag auf Anordnung eine Nachlasspflegschaft ist das deutlich komplizierter.)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich werde diesen Thread hoffentlich irgendwann wieder finden und ihn dann an entsprechender Stelle verlinken.

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  • Der Alleinerbe, Erbe von 33.000 € in Bankvermögen, Sparbuch und Konto beantragt ......

    Nur eine Nachfrage: Für die angegebenen Nachlasswerte wurden mit dem Antragsschreiben auch Belege eingereicht? Oder ist diese Angabe aus anderen Gründen gesichert? Die könnte man sonst vielleicht vorsichtshalber vor einer Entscheidung über den Antrag noch anfordern - und bei Bedarf dabei einen Hinweis auf die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens geben (habe diese Verfahren auch nur selten und der letzte Antrage betraf einen überschuldeten Nachlass und war daher verbunden mit Vorschussanforderung von 3.000,-€, ist aber auch schon etwas her...).

  • Der Alleinerbe, Erbe von 33.000 € in Bankvermögen, Sparbuch und Konto beantragt ......

    Nur eine Nachfrage: Für die angegebenen Nachlasswerte wurden mit dem Antragsschreiben auch Belege eingereicht? Oder ist diese Angabe aus anderen Gründen gesichert? Die könnte man sonst vielleicht vorsichtshalber vor einer Entscheidung über den Antrag noch anfordern - und bei Bedarf dabei einen Hinweis auf die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens geben (habe diese Verfahren auch nur selten und der letzte Antrage betraf einen überschuldeten Nachlass und war daher verbunden mit Vorschussanforderung von 3.000,-€, ist aber auch schon etwas her...).

    Ich dachte immer, ich beantrage eine Nachlassverwaltung, weil ich mal was von Haftungsbeschränkungen gehört habe und mein geerbeter Nachlass unübersichtlich ist. Deshalb kann ich nichts zum Vermögen sagen. Ich warte auf die Sollstellung des Kostenvorschusses und bezahle diesen und dann wird ein NV bestellt, der ans Werk geht. Aber ich kann mich auch irren.

    Ich muss leider #23 Recht geben. Es klingt hier alles nach, habe ich noch nie gemacht, wie werde ich die Geister los, die ich rief.

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  • Nein. Es geht mir persönlich darum, dass ich die Erfahrung gemacht habe, dass ein rechtlicher Laie eine Nachlassverwaltung beantragt, ohne ansatzweise zu wissen, was das überhaupt ist, welchen Sinn sie hat und dass sie mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre. Hatte erst letztens den Fall, dass jemand dachte er "müsste" Nachlassverwaltung beantragen, warum wusste derjenige aber auch nicht. Der Nachlass war in sechsstelliger Höhe vermögend, keine Gläubiger bekannt, nicht ansatzweise der Verdacht auf Verbindlichkeiten oder sonstwas. Nach einem entsprechenden gerichtlichen Hinweis, was da gerade beantragt wird und ja, auch dass das natürlich entsprechende Kosten verursachen würde, wurde der Antrag nach Rücksprache mit einem RA zurückgenommen. Was ist daran jetzt schlecht?

  • Einzelfall.

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  • Danke an alle, es ist geklärt- er hat angerufen, er dachte es wäre eine kostenlose gerichtliche Hilfe bei der Nachlassabwicklung- der Nachlass ist nicht überschuldet, zumindest geht er davon aus- er wollte das "vorsichtshalber" machen und weil er etwas überfordert war mit den vielen vielen kleinen Rechnungen. Er ist jetzt auch sicher, dass einiges über bleibt- diesen Überblick hatte er am Anfang nicht.

    Jetzt, da er weiß, das es etwas kostet, möchte er es lieber doch selbst machen.

  • Einzelfall 2.0

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