Hallo,
ich habe einen hier einen Verstorbenen mit in Deutschland geborenen Eltern, Staatsangehörigkeit derzeit unbekannt, geboren aber in Kalifornien, verstorben am 2010 in Kalifornien. Ich hatte ein Ermittlungsersuchen gem. § 82a GBO an das AG Schöneberg in Berlin gerichtet. Dieses antwortet mir, dazu müsse gem. § 343 II FamFG a.F. nachgewiesen sein, dass der Verstorbene im Todeszeitpunkt Deutscher war (ansonsten wäre wohl nach Absatz 3 der alten Fassung mein örtliches NLGericht zuständig). Wo finde ich die entsprechende Übergangsvorschrift, die normiert, dass § 343 FamFG in der alten Fassung anzuwenden ist? Ich hätte jetzt gedacht, für meinen Vorgang sei die aktuelle Fassung maßgeblich und damit gem. § 343 III FamFG S. 1 Alternative 2 Schöneberg zuständig.