Wann muss ich meiner Verwaltung bescheid geben, dass ich den Arbeitgeber wechsle?

  • Hey zusammen,

    ab wann sollte oder muss ich auf meiner Verwaltung bescheid geben, dass ich von der Landesjustiz in eine Kommunalverwaltung wechsle? Wenn ich die Bewerbung schreibe, wenn ich auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen werde oder erst wenn ich die Zusage sicher habe? Ich bin mir da unsicher, da ich einerseits fair gegenüber meinem Dienstherrn sein möchte, aber andererseits auch nicht "Staub aufwirbeln" möchte, wenn noch gar nichts sicher ist. Bundesland ist Baden-Württemberg.

    Danke schonmal :)

    LG Bommel

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Ich kann nichts zu Gepflogenheiten speziell bei der Justiz in BaWü sagen.

    Allgemein aus eigener Erfahrung:

    Es kommt zunächst darauf an, ob Du noch eine für die Bewerbung verwertbare Beurteilung hast (darf bei uns maximal 1 Jahr alt sein) oder nicht. Wenn Du keine verwertbare Beurteilung mehr hast, musst Du das letztlich schon über die Anforderung einer Beurteilung mitteilen.

    Den Einladungen zum Vorstellungsgespräch geht in der Regel eine Vorauswahl voraus, bei der nach offensichtlich ungeeigneten Bewerbern (Formalqualifikation nicht erfüllt, offensichtlich keine Erfüllung sonstiger Anforderungen usw.) und zum Vorstellungsgespräch einzuladenden Bewerbern differenziert wird. Bei Bewerbern, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird in diesem Stadium Einsicht in die Personalakte genommen. Das geht nur mit Deiner Zustimmung. Wenn diese nicht schon der Bewerbung beigefügt war, wird sie spätestens dann angefordert werden. Im Ergebnis kannst Du die Information über eine externe Bewerbung also maximal bis dahin zurückhalten. "Staub aufwirbeln" lässt sich also nicht ganz vermeiden.

    Ich würde damit offen umgehen und der Geschäftsleitung mitteilen "möchte mich auf eine Stellenausschreibung bei einer Kommune bewerben und bitte um Erstellung einer Beurteilung" bzw. "möchte zur Information mitteilen, dass ich mich auf eine Stellenausschreibung bei einer Kommune beworben habe" (also in Abhängigkeit davon, ob eine verwertbare Beurteilung vorhanden ist oder nicht). Es gehört zum Personalgeschäft, dass auch Mitarbeiter gehen.

    Hinsichtlich der Zusage kann es zwei Situationen geben. Nach der Auswahlentscheidung nach den Vorstellungsgesprächen gibt es für den gewählten Bewerber den Anruf: "Ich teile Ihnen inoffiziell mit, dass wir uns für Sie entschieden haben. Das steht noch unter Vorbehalt der Befassung von Frauenvertretung, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung und möglichen Konkurrentenklagen." Es folgt dann die Gremienbefassung, Versand der Absagen und dann offizieller Versand der Zusage (letzteres kann mehrere Wochen nach der inoffiziellen Zusage liegen). Dafür wird dann bei der abgebenden Dienststelle auch die Gremienbefassung erforderlich sein, bevor die Versetzung vollzogen werden kann.

  • Danke für die ausführliche Antwort!

    Bei der Stelle, zu der ich nun auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, war die „letzte dienstliche Beurteilung“ gefordert, also habe ich die von vor knapp 2 Jahren eingeschickt. Fordern sie dann vielleicht nicht meine PA an? Darf eine Stadt das überhaupt, Personalakten von einem Amtsgericht anfordern?

    Ich bewerbe mich alle paar Monate mal auf eine Stelle bei einer Stadt, einfach um drin zu bleiben. Da hätte ich ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass es dort nicht automatisch bekannt wird, wenn ich mich an eine andere Behörde bewerbe…

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Aus Sicht des Bewerbers: Ich lese häufiger den Satz in Bewerbungen "Ich stimme der Einsichtnahme in die beim OLG XY geführte Personalakte zu. Ich möchte jedoch bitten, hiervon nur im Falle eines ernsthaften Interesses Gebrauch zu machen." Hintergund ist, dass (je nach Aktenführung) die Schreiben zur Versendung der Personalakte selbst zur Akte genommen werden. Und es macht (auch wenn daran grundsätzlich nichts auszusetzen ist) keinen guten Eindruck, wenn dort indirekt 20 Bewerbungen (und keine Zusagen) hervorgehen.

    Aus Sicher einer Personalverwaltung: Grds. so wie BREamter. Wir fordern allerdings die PA erst an, wenn die Vorstellungsgespräche durch sind. Daher wollen wir idR im Rahmen der Bewerbung auch die letzte Regelbeurteilung und die aktuell maßgebliche Ernennungsurkunde sowie die Urkunde zum Studien-/Berufsabschluss sehen.

    Zur Fairness gegenüber dem Gericht: Ich war vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation. Ich habe bei der Dienststellenleitung offen angesprochen, dass und weshalb ich mich noch einmal weiterentwickeln möchte. Das gibt der Personalverwaltung ja auch die Chance, ggf. auf die eigenen Wünsche einzugehen. Die einzelnen Bewerbungen sind dann nicht von Belang - es klappt ja auch selten immer auf Anhieb beim ersten Mal mit Bewerbungen.

  • Bei der Stelle, zu der ich nun auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, war die „letzte dienstliche Beurteilung“ gefordert, also habe ich die von vor knapp 2 Jahren eingeschickt. Fordern sie dann vielleicht nicht meine PA an? Darf eine Stadt das überhaupt, Personalakten von einem Amtsgericht anfordern?

    Ich bewerbe mich alle paar Monate mal auf eine Stelle bei einer Stadt, einfach um drin zu bleiben. Da hätte ich ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass es dort nicht automatisch bekannt wird, wenn ich mich an eine andere Behörde bewerbe…

    Du solltest Dir über das Verfahren nicht zu viele Gedanken machen. Wenn Du die Beschreibungen von deadlock und mir vergleichst, siehst Du, dass es da Unterschiede geben kann. Wenn Du eine Einverständniserklärung übersandt hast, darf eine Stadt eine Personalakte von einem Amtsgericht anfordern.

    Diese ganzen formalen Fragen solltest Du zur Seite legen und Dich auf das Vorstellungsgespräch konzentrieren, insbesondere auch sondieren, was fachliche Fragen gemäß Aufgabenbeschreibung in der Stellenausschreibung sein könnten.

    Wenn Du Dich alle paar Monate woanders bewirbst, kann es bei Deinem Gericht über Anforderungen der Personalakte schon längst bekannt sein, dass Du Dich verändern willst (auch wenn die Anforderungsschreiben nicht in die Personalakte geheftet werden). Was meinst Du mit "hätte ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung"? Wie deadlock schon geschrieben hatte: Den Wechselwunsch einmal grundsätzlich kundtun. Entweder werden Dir dann Möglichkeiten im Rahmen der Personalentwicklung vorgeschlagen oder eben auch nicht. Ein angestrebter Wechsel in die Kommunalverwaltung ist Deine freie Entscheidung, für die Du Dich in keiner Weise bei der jetzigen Dienststelle erklären oder gar rechtfertigen musst.

  • Bei der Stelle, zu der ich nun auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, war die „letzte dienstliche Beurteilung“ gefordert, also habe ich die von vor knapp 2 Jahren eingeschickt. Fordern sie dann vielleicht nicht meine PA an? Darf eine Stadt das überhaupt, Personalakten von einem Amtsgericht anfordern?

    Ich bewerbe mich alle paar Monate mal auf eine Stelle bei einer Stadt, einfach um drin zu bleiben. Da hätte ich ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass es dort nicht automatisch bekannt wird, wenn ich mich an eine andere Behörde bewerbe…

    Du solltest Dir über das Verfahren nicht zu viele Gedanken machen. Wenn Du die Beschreibungen von deadlock und mir vergleichst, siehst Du, dass es da Unterschiede geben kann. Wenn Du eine Einverständniserklärung übersandt hast, darf eine Stadt eine Personalakte von einem Amtsgericht anfordern.

    Diese ganzen formalen Fragen solltest Du zur Seite legen und Dich auf das Vorstellungsgespräch konzentrieren, insbesondere auch sondieren, was fachliche Fragen gemäß Aufgabenbeschreibung in der Stellenausschreibung sein könnten.

    Wenn Du Dich alle paar Monate woanders bewirbst, kann es bei Deinem Gericht über Anforderungen der Personalakte schon längst bekannt sein, dass Du Dich verändern willst (auch wenn die Anforderungsschreiben nicht in die Personalakte geheftet werden). Was meinst Du mit "hätte ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung"? Wie deadlock schon geschrieben hatte: Den Wechselwunsch einmal grundsätzlich kundtun. Entweder werden Dir dann Möglichkeiten im Rahmen der Personalentwicklung vorgeschlagen oder eben auch nicht. Ein angestrebter Wechsel in die Kommunalverwaltung ist Deine freie Entscheidung, für die Du Dich in keiner Weise bei der jetzigen Dienststelle erklären oder gar rechtfertigen musst.

    Der Wechselwunsch ist oder war meiner Verwaltung bekannt, nachdem ich mich in der Vergangenheit schonmal über den Dienstweg über die personalverwaltende Stelle/ OLG auf andere Stellen beworben habe. Ich habe daraufhin intern an meiner Behörde eine Umsetzung bekommen zu einem Job, der mehr meinen Ansprüchen entsprich - denke aber, dass es einige Stellen in der Kommunalverwaltung gibt, die mich trotzdem mehr erfüllen würden. Das Fass möchte ich mit der Verwaltung einfach nicht schon wieder auf machen müssen.

    Natürlich hast du recht, ich muss mich für nichts rechtfertigen. Aber die Verwaltung hat mir damals schon einmal dieses Gefühl gegeben, mich direkt ausgefragt zu meinen Bewerbungen und mich in so eine Rechtfertigungsposition gedrängt. Ich denke, ich kann mit sowas einfach nicht gut umgehen, ehrlich gesagt…

    Eine Einverständniserklärung zur AE in die Personalakte war nicht gefordert und ich habe eine solche daher auch nicht mitgeschickt.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt.Bommel (21. März 2024 um 20:31)

  • Update: Es hat sich sehr lange gezogen und war eine Wackelpartie bis zum Schluss, der Wechsel zum 01.12. hat dann aber geklappt. Gab wohl beamtenrechtlich schwierige Fallstricke und die Kommunikation zwischen den beiden Dienstherren lief aus meiner Sicht auch nicht ganz sauber. Aber Hauptsache, es ist nun geschafft :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

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    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Zu gegebener Zeit wäre ein kleiner Erfahrungsbericht ganz interessant.

    Ich habe von "Wechslern" schon positive wie negative Erzählungen gehört.

    Dir drücke ich natürlich die Daumen, dass es positive sind ;)

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Meinen Glückwunsch und viel Erfolg!

    Ich habe die Justiz vor ein paar Jahren auch verlassen (im Guten gegangen, es war lange bekannt, dass ich was anderes machen will) und bin absolut zufrieden. Anlass/Hintergrund ist bei mir etwas anders, aber was ich erreicht habe, hätte es ohne die Zeit beim Gericht nicht gegeben.

  • Zu gegebener Zeit wäre ein kleiner Erfahrungsbericht ganz interessant.

    Ich habe von "Wechslern" schon positive wie negative Erzählungen gehört.

    Dir drücke ich natürlich die Daumen, dass es positive sind ;)

    Dankeschön. Ich versuche zu gegebener Zeit dran zu denken :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Meinen Glückwunsch und viel Erfolg!

    Ich habe die Justiz vor ein paar Jahren auch verlassen (im Guten gegangen, es war lange bekannt, dass ich was anderes machen will) und bin absolut zufrieden. Anlass/Hintergrund ist bei mir etwas anders, aber was ich erreicht habe, hätte es ohne die Zeit beim Gericht nicht gegeben.

    Besten Dank! Bei mir war es ein Mix aus einigen guten Gründen, u.a. wie bei dir auch weil ich langfristig andere Vorstellungen von meiner Arbeit habe als das, was man mir in der Justiz hätte bieten können. Aber so entwickelt man sich eben weiter. Kann nur sagen, dass in meiner Kommune Rechtspfleger in allen möglichen Abteilungen gern gesehene Bewerber sind und ich mich mit meiner Qualifikation jetzt schon recht gut in das Team einfüge.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

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