Wichtig! Änderung GVO ab dem 01.06.2023

  • Wir handhaben es hier nach Absprache mit der Geschäftsleitung ab nächster Woche so, wie in #7 beschrieben: Alle Pfübse gehen an unsere eigene GVVSt.

    Eure Gerichtsvollzieher werden "begeistert" sein, da die (technische) Möglichkeit der elektronischen Zustellung bislang die Ausnahme sein dürfte. Sie haben dann also jede Menge Pfübse an den für den Drittschuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.

    Je nachdem, wie lange das dauert (z. B. auch mal länger wegen Krankheit, Urlaub usw.) wird die Handhabung vielleicht auch die Gläubiger nicht erfreuen.

  • Wir handhaben es hier nach Absprache mit der Geschäftsleitung ab nächster Woche so, wie in #7 beschrieben: Alle Pfübse gehen an unsere eigene GVVSt.

    Eure Gerichtsvollzieher werden "begeistert" sein, da die (technische) Möglichkeit der elektronischen Zustellung bislang die Ausnahme sein dürfte. Sie haben dann also jede Menge Pfübse an den für den Drittschuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.

    Je nachdem, wie lange das dauert (z. B. auch mal länger wegen Krankheit, Urlaub usw.) wird die Handhabung vielleicht auch die Gläubiger nicht erfreuen.

    So ist es. Und wenn wir die Pfübse elektronisch an unsere GVVSt weiterleiten und der zuständige GV feststellt, dass die Zustellung an den DS nicht elektronisch erfolgen kann und auch die elektronische Weiterleitung an den zuständigen GV nicht möglich ist, dann muss er die Pfübse bei sich ausdrucken, um sie in Papierform weiterzuleiten... Der Kollege, mit dem ich gesprochen habe, kotzt im Strahl...

  • Wir handhaben es hier nach Absprache mit der Geschäftsleitung ab nächster Woche so, wie in #7 beschrieben: Alle Pfübse gehen an unsere eigene GVVSt.

    Eure Gerichtsvollzieher werden "begeistert" sein, da die (technische) Möglichkeit der elektronischen Zustellung bislang die Ausnahme sein dürfte. Sie haben dann also jede Menge Pfübse an den für den Drittschuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.

    Je nachdem, wie lange das dauert (z. B. auch mal länger wegen Krankheit, Urlaub usw.) wird die Handhabung vielleicht auch die Gläubiger nicht erfreuen.

    So ist es. Und wenn wir die Pfübse elektronisch an unsere GVVSt weiterleiten und der zuständige GV feststellt, dass die Zustellung an den DS nicht elektronisch erfolgen kann und auch die elektronische Weiterleitung an den zuständigen GV nicht möglich ist, dann muss er die Pfübse bei sich ausdrucken, um sie in Papierform weiterzuleiten...

    Im hiesigen Bereich wäre es gerade andersherum.

    Die Gerichtsvollzieher erhalten die Pfübse in Papierform. Diese müssten sie also zunächst erst einmal scannen, wenn eine Pflicht (und Möglichkeit) zur elektronischen Weiterleitung an den zuständigen GVZ bestünde. Anderenfalls macht es aber sicher auch viel Freude, 90 % (oder mehr) der Pfübse auf eigene Kosten an die zuständigen GVZ per Post zu versenden. Hinzu käme noch die Problematik eines eventuellen Verlustes von Pfübsen auf dem Postweg...

  • Hm. So ganz kann ich die Problematik nicht verstehen. Die GVs müssen doch jetzt schon die Pfübse kopieren um beglaubigte Abschriften herzustellen. Scannen oder kopieren dürfte ein ähnlicher Aufwand sein, moderne Geräte haben die GVs. Angeblich soll das Kostenrecht demnächst auch geändert werden und Kopierkosten und Beglaubigungskosten zugunsten einer einheitlichen Zustellgebühr gestrichen werden.

    Unsere GVs haben viel mehr Angst dass ihnen die GVs am Sitz der Banken jetzt auch noch die restlichen Zustellungen weg schnappen sofern es elektronisch geht und sie nur noch für die kostenbefreiten Gläubiger zum örtlichen Arbeitgeber fahren dürfen.

    Eine ZU lohnt sich wohl mehr als ein einzelner Pfändungsauftrag im ländlichen Gebiet.

  • Funktioniert aber nur bei Papiereingängen. Die elektronisch eingereichten Pfübse bekommt der GV nur einmal in Ausfertigung, dann muss er kopieren. Und auch die Papiermehrfertigungen werden in der Praxis oft entsorgt, weil keiner Zeit hat alle Seiten auf Änderungen zu prüfen die das Gericht angebracht hat. Kopieren ist sicherer.

  • Hintergrund für die Gesetzesänderung soll im Übrigen wohl sein, dass sich GV beschwert haben, dass sich die zuständigen GV am Sitz der großen Kreditinstitute in St. Georg, Kreuzberg u.s.w. mit den Zustellungen eine goldene Nase verdienen...

    Interessant ist aber Deine Frage nach der Reihenfolge der Zustellungen. Da bin ich aber jetzt mal so egoistisch und sage, mit dem Problem müssen sich die GV auseinandersetzen...

    Vorsicht Falle... St. Georg ist für den Überseering nicht zuständig, sondern AG Hamburg mit seiner GV-Stelle. Da gibt es lt. NRW-Justiz eine Sonderzuständigkeit für die PLZ 22297.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Hintergrund für die Gesetzesänderung soll im Übrigen wohl sein, dass sich GV beschwert haben, dass sich die zuständigen GV am Sitz der großen Kreditinstitute in St. Georg, Kreuzberg u.s.w. mit den Zustellungen eine goldene Nase verdienen...

    Interessant ist aber Deine Frage nach der Reihenfolge der Zustellungen. Da bin ich aber jetzt mal so egoistisch und sage, mit dem Problem müssen sich die GV auseinandersetzen...

    Vorsicht Falle... St. Georg ist für den Überseering nicht zuständig, sondern AG Hamburg mit seiner GV-Stelle. Da gibt es lt. NRW-Justiz eine Sonderzuständigkeit für die PLZ 22297.

    Wirklich? Laut Orts- und Gerichtsverzeichnis liegt die Zuständigkeit bei St. Georg. Ich dachte, darauf könnte man sich verlassen... :oops:

  • Hintergrund für die Gesetzesänderung soll im Übrigen wohl sein, dass sich GV beschwert haben, dass sich die zuständigen GV am Sitz der großen Kreditinstitute in St. Georg, Kreuzberg u.s.w. mit den Zustellungen eine goldene Nase verdienen...

    Interessant ist aber Deine Frage nach der Reihenfolge der Zustellungen. Da bin ich aber jetzt mal so egoistisch und sage, mit dem Problem müssen sich die GV auseinandersetzen...

    Vorsicht Falle... St. Georg ist für den Überseering nicht zuständig, sondern AG Hamburg mit seiner GV-Stelle. Da gibt es lt. NRW-Justiz eine Sonderzuständigkeit für die PLZ 22297.

    Wirklich? Laut Orts- und Gerichtsverzeichnis liegt die Zuständigkeit bei St. Georg. Ich dachte, darauf könnte man sich verlassen... :oops:

    Zu St. Georg gibt es eine lange Liste mit Sonderzuständigkeiten im Verzeichnis. Wenn man dort auf Gerichtsvollzieherverteilerstelle klickt, landet man bei dem von li_li erwähnten Amtsgericht Hamburg.

  • Vorsicht Falle... St. Georg ist für den Überseering nicht zuständig, sondern AG Hamburg mit seiner GV-Stelle. Da gibt es lt. NRW-Justiz eine Sonderzuständigkeit für die PLZ 22297.

    OT: Woher hast Du die Info? Über das Orts- und Gerichtsportal bekomme ich ausdrücklich für den Überseering St. Georg als zuständiges AG?

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Vorsicht Falle... St. Georg ist für den Überseering nicht zuständig, sondern AG Hamburg mit seiner GV-Stelle. Da gibt es lt. NRW-Justiz eine Sonderzuständigkeit für die PLZ 22297.

    OT: Woher hast Du die Info? Über das Orts- und Gerichtsportal bekomme ich ausdrücklich für den Überseering St. Georg als zuständiges AG?

    siehe meinen Beitrag #29

  • Hintergrund für die Gesetzesänderung soll im Übrigen wohl sein, dass sich GV beschwert haben, dass sich die zuständigen GV am Sitz der großen Kreditinstitute in St. Georg, Kreuzberg u.s.w. mit den Zustellungen eine goldene Nase verdienen...

    Interessant ist aber Deine Frage nach der Reihenfolge der Zustellungen. Da bin ich aber jetzt mal so egoistisch und sage, mit dem Problem müssen sich die GV auseinandersetzen...

    Vorsicht Falle... St. Georg ist für den Überseering nicht zuständig, sondern AG Hamburg mit seiner GV-Stelle. Da gibt es lt. NRW-Justiz eine Sonderzuständigkeit für die PLZ 22297.

    Wirklich? Laut Orts- und Gerichtsverzeichnis liegt die Zuständigkeit bei St. Georg. Ich dachte, darauf könnte man sich verlassen... :oops:

    Zu St. Georg gibt es eine lange Liste mit Sonderzuständigkeiten im Verzeichnis. Wenn man dort auf Gerichtsvollzieherverteilerstelle klickt, landet man bei dem von li_li erwähnten Amtsgericht Hamburg.

    Der Button ist mir noch nie aufgefallen. Danke für den Hinweis!

  • Zurück zum Topic...

    Ist jemandem bekannt, ob die großen Drittschuldner am Überseering elektronische Zustellungen entgegen nehmen?

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Behörden sind an beBpo angeschlossen und daher in der Lage elektronisch zu empfangen. Knappschaft müsste genauso sein.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • momentan bei uns:

    alle PfÜbse an unsere GVZ - die prüfen dann wegen elektronischer Zustellung etc..

    Nur die Weiterleitung ist noch nich ganz geklärt.. Muss es der GVZ eingenständig weiterleiten oder übers AG (Kostenfrage)?

  • Oh schön. So ähnlich war mein Plan auch, aber ich kann das aus dem § 16 GVO nicht so ganz herauslesen. Haben uns deshalb erstmal für eine Übergangsphase entschieden, die GVs testen bis Ende August erstmal die elektronische Zustellung (war bisher nur bei Einzelnen der Fall), wenn das gut läuft (manche wollen da gar nicht ran und würden immer abgeben an den GV beim Drittschuldner) bekommen sie auch alle Pfüb und prüfen selbst. Das wird dann (hoffentlich) auch so im GVP geregelt.

    Genau, das Kostenargument bei der Abgabe an andere GVs konnten wir eben auch nicht klären. Aber die GVs sind erstmal gutwillig und machen mit, da hab ich Glück.

    Danke an alle Mitstreiter und - denker!

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