Hallo
ich bin etwas am verzweifeln und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Kurz zum SV:
im GB sind Ehemann und Ehefrau 1 eingetragen.
Die Ehe zwischen beiden wird geschieden und der Ehemann heiratet Ehefrau 2. Nun ist der Ehemann verstorben (und hat als Erben Ehefrau 2 und seine Mutter eingesetzt. Die Mutter ist mittlerweile auch verstorben und hat ebenfalls Ehefrau 2 als Alleinerbin eingesetzt.)
Ehefrau 1 und Ehefrau 2 befinden sich nun in einer fortgesetzten Gütergemeinschaft: " Aufgrund der genannten Erbfolge besteht die - trotz Ehescheidung niemals auseinandergesetzte- Gütergemeinschaft von Ehemann und Ehefrau 1 nunmehr zwischen Ehefrau 1 und Ehefrau 2 fort" laut Notar.
Durch gerichtlichen Vergleich haben sie sich nun geeinigt, dass Ehefrau 1 ihren hälftigen Miteigentumsanteil an dem Grundstück nebst Gebäude an Ehefrau 2 überträgt.
Meine Frage ist nun, ob die fortgesetzte Gütergemeinschaft überhaupt zwischen Ehefrau 1 und Ehefrau 2 bestehen kann ? In den von mir gefundenen Kommentierungen geht es nur um die Abkömmlinge.
Inwieweit "muss" ich das alles überhaupt als Grundbuchamt nachprüfen ?
Habe mir den gerichtlichen Vergleich schon vorlegen lassen und GA mit dem Ehe- und Erbvertag ist bestellt.
Vielen Dank für eure Hilfe