Während des Studiums Bundeslandwechsel - Anwärterbezüge zurückzahlen?

  • Hallo alle zusammen, ich würde gerne mal wissen, ob jemand Erfahrung damit hat, das Studium abzubrechen und in einem neuen Bundesland das Studium neu aufzunehmen.

    Muss man dann die Anwärterbezüge zurück zahlen? Es gibt ja eine Klausel, die besagt, man muss 5 Jahre im öffentl. Dienst beschäftigt bleiben um die Anwärterbezüge nicht zurück zahlen zu müssen.

  • Grundsätzlich musst du die Bezüge nicht zurückzahlen wenn du weiter in der Justiz bleibst. Aber mit dem Studium Abbruch und in einem anderen Bundesland neu anfangeN, ob das funktioniert? Warum willst du nicht durchhalten und dich danach versetzen lassen. Das ist sicher der erfolgversprechendere Weg:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich habe bereits meine Zusage für das neue Bundesland und es würde dieses Jahr starten. Ich weiß jedoch nicht, wenn ich es annehme und meinem alten Bundesland tschüss sage, ob es so leicht ist aus der Nummer mit der Rückzahlung rauszukommen.

    Ist es denn 100% sicher, wenn man in der Justiz bleibt, dass die Rückzahlung wegfällt ? Gab es solche Fülle bereits?

  • Ich habe mir mal Nr. 59.5.5. b BBesGVwV durchgelesen:

    Auf die Rückforderung soll insbesondere verzichtet werden, wenn

    b) der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird, um unverzüglich ein anderes Ausbildungsverhältnis innerhalb des öffentlichen Dienstes des Bundes aufzunehmen; der Verzicht ist unter der auflösenden Bedingung auszusprechen, dass die zweite Ausbildung nicht vorzeitig aus einem vom ehemaligen Anwärter zu vertretenden Grunde endet und sich nach Bestehen der Ausbildung eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst des Bundes anschließt,

    Daraus leite ich eigentlich ab, dass es keine Probleme geben sollte…

  • Ich habe mir mal Nr. 59.5.5. b BBesGVwV durchgelesen:

    Auf die Rückforderung soll insbesondere verzichtet werden, wenn

    b) der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird, um unverzüglich ein anderes Ausbildungsverhältnis innerhalb des öffentlichen Dienstes des Bundes aufzunehmen; der Verzicht ist unter der auflösenden Bedingung auszusprechen, dass die zweite Ausbildung nicht vorzeitig aus einem vom ehemaligen Anwärter zu vertretenden Grunde endet und sich nach Bestehen der Ausbildung eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst des Bundes anschließt,

    Daraus leite ich eigentlich ab, dass es keine Probleme geben sollte…

    Das sehe ich anders. In der zitierten Vorschrift ist nur von einem Ausbildungsverhältnis des Bundes die Rede, nicht von dem anderer Bundesländer.

  • Du kannst ja mal mit dem OLG reden oder anwaltliche Hilfe suchen. Eine gute Zusammenfassung zum Thema bietet die Abschlussarbeit von Timo Schmidt: Rückforderung von Anwärterbezügen nach § 59 Bundesbesoldungsgesetz.

  • Die Beweggründe für einen Wechsel des Bundeslandes gehen mich nichts an, aber hat dein neuer - zukünftiger - Arbeitgeber nicht etwas Bedenken gehabt, dass du das Studium abbrechen möchtest, um dort anzufangen? Du hättest es doch abschließen und danach einen Wechsel anstreben können. Rechnerisch fehlt dein Platz jetzt im Bundesland.

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