Hallo alle zusammen, ich würde gerne mal wissen, ob jemand Erfahrung damit hat, das Studium abzubrechen und in einem neuen Bundesland das Studium neu aufzunehmen.
Muss man dann die Anwärterbezüge zurück zahlen? Es gibt ja eine Klausel, die besagt, man muss 5 Jahre im öffentl. Dienst beschäftigt bleiben um die Anwärterbezüge nicht zurück zahlen zu müssen.