Hallo, es liegt mir ein Kaufvertrag vor und eine Grundschuldbestellung. Eine AV und GS sollen eingetragen werden. In Abt. II ist eine Verfügungsbeschränkung eingetragen, dass über das Grundstück nur mit Zustimmung des Treuhänders verfügt werden darf. Ich habe lediglich die Genehmigungserklärung des Treuhänders für den KV vorgelegt bekommen, bin aber der Ansicht, der Treuhänder hätte auch die Urkunde zur Grundschuldbestellung genehmigen müssen. Dies kommt mir zumindest bei betreuungsgerichtlichen Genehmigungen bekannt vor, dass eben nicht die Genehmigung des KV und damit der Belastungsvollmacht im KV ausreicht, da dass BGB die Genehmigung einer Vollmacht nicht kennt.
In der Belastungsvollmacht steht zwar drin, dass der Käufer für seine Kaufpreisfinanzierung in beliebiger Höhe belasten darf, aber reicht mir das jetzt tatsächlich aus oder muss der Treuhänder auch hier die Genehmigung der Grundschuldbestellungsurkunde nachreichen. Bin leider noch nicht fündig geworden, um meine Beanstandung zu belegen oder mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen.
Hat jemand solch einen Fall schon gehabt?
Danke schön!