Anordnungsbeschluss ZVG Berichtigung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem, bei dem ich bisher trotz Recherchen irgendwie nicht weiterkomme:

    in einer Teilungsversteigerung (hier Erbengemeinschaft mit 3 Miterben) hat sich nach AOB herausgestellt, dass einer der Miterben die Erbschaft ausgeschlagen hatte, dass Grundbuch wurde aber daraufhin nicht mehr berichtigt. Zum Zeitpunkt der Anordnung waren alle 3 Miterben im GB eingetragen, im AOB waren daher auch alle 3 Miterben aufgeführt. Nachdem ich erfahren habe, dass einer der Miterben nicht mehr zur Erbengemeinschaft gehört, habe ich zunächst nach § 28 ZVG eingestellt. GB ist mittlerweile berichtigt, Verfahren wurde fortgesetzt.

    Würdet ihr den Anordnungsbeschluss nach § 319 ZPO berichtigen? Mein Kollege meint auf jeden Fall, aber ich sehe es anders...

    Es handelt sich um kein offensichtliches Versehen etc. bei Anordnung. Kann ich einen "klarstellenden Beschluss" oä machen, dass der im AOB als Antragsgegner aufgeführte Miterbe nie Verfahrensbeteiligter war?

    Wie seht ihr das mit der Beschlagnahme für diesen Miterben?

    Vielen DANK :)

  • Die Frage hätte eher ins ZVG- als ins Vollstreckungsunterforum gehört.

    Ich sehe für eine Berichtigung keinen Raum. Der Scheinmiterbe war als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, folglich war er formell zu beteiligen, § 17 Abs. 1 ZVG. Inzwischen ist das Grundbuch berichtigt, er demnach nicht mehr Beteiligter. Du hattest das Verfahren nach § 28 ZVG eingestellt. Die Fortsetzung erfolgte (vermutlich) gegen die jetzt im Grundbuch Eingetragenen. Allenfalls hätte ich im Fortsetzungsbeschluss ausgesprochen, dass das gegen den Scheinmiterben angeordnete Verfahren aufgehoben wird.

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