Hallo Zusammen,
der Erblasser wurde kurz vor seinem Tod Erbe (bezog zu diesem Zeitpunkt Sozialhilfeleistungen und Stand unter rechtlicher Betreuung).
Das Sozialamt macht gem. § 102 SGB XII Ersatzansprüche geltend. Das Betreuungsgericht macht gem. § 1836e BGB geleistete Vergütungszahlungen aus der Staatskasse für den bisher mittellosen Betreuten zugunsten des rechtlichen Betreuers geltend.
Meine Frage bezieht sich auf den Erbenfreibetrag von 3012 Euro. Bestattung ist bereits bezahlt. Kann ich nun das Sozialamt und das Betreuungsgericht quotenmässig bedienen bis 3012 Euro stehen bleiben und von den 3012 Euro zahle ich dann meine Vergütung und Gerichtskosten, so dass am Schluss der Nachlass erschöpft ist, danach Aufhebung?
Danke
Some