2021 beantragt T einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge. Erben sind T, U und V zu je 1/3.
Der Erbschein wird antragsgemäß erteilt.
Nun erhalte ich eine Erklärung der T, dass diese die Erbschaftsannahme anficht und die Erbschaft ausschlägt.
Es hätte sich nun herausgestellt, dass der Nachlass überschuldet ist.
Ich hatte einen solchen Fall noch nie.
Wie würdet ihr hier vorgehen?