Vorantrag auf Löschung

  • Hallo,


    da ich aktuell Grundbuch nur in Vertretung mache bitte ich meine (einfache) Fragen zu entschuldigen.


    Ich habe einen Antrag von April auf Löschung eines Rechts in Abt.III welcher zwischenverfügt wurde.


    Nun kommt ein Antrag von einem Notar auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Grundschuld. Die Grundschuld kann laut urkunde an rangbereiter stelle eingetragen werden.

    Kann ich nun diesen Antrag auf Auflassungsvormerkung und Grundschuld vollziehen trotz der vorher beantragten Löschung des Rechts?


    Danke

  • Ja. Beide Anträge stehen in keiner Konkurrenz zueinander.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)


    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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