Hallo,
da ich aktuell Grundbuch nur in Vertretung mache bitte ich meine (einfache) Fragen zu entschuldigen.
Ich habe einen Antrag von April auf Löschung eines Rechts in Abt.III welcher zwischenverfügt wurde.
Nun kommt ein Antrag von einem Notar auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Grundschuld. Die Grundschuld kann laut urkunde an rangbereiter stelle eingetragen werden.
Kann ich nun diesen Antrag auf Auflassungsvormerkung und Grundschuld vollziehen trotz der vorher beantragten Löschung des Rechts?
Danke