Schenkung an den Betreuer

  • Hallo! Mich würde mal eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

    Ehrenamtlicher Betreuer feiert seinen 70. Geburtstag und lädt eine seiner Betreuten ein. Die Betreute hat eine angeborene Fehlbildung des Gehirns. Eine Verständigung ist schwer mit ihr möglich. Sie besitzt einen Sprachcomputer von dem sie aber nicht gerne Gebrauch macht. Scheinbar ist sie aber auf der Geburtstagsfeier gewesen.

    In der Rechnungslegung sehe ich jetzt eine Abbuchung in Höhe von 200,00 EUR vom Betreuer. Als Quittung hat er die Einladungskarte beigefügt und teilt mit, dass es sich um eine Anstandsschenkung handele, die abgesprochen gewesen sei.

    Wie würdet ihr das sehen? Soll man da jetzt ein "Fass aufmachen" (Betreute anhören usw.) oder würdet ihr das so akzeptieren....immerhin hat die Dame einen netten Nachmittag verbringen dürfen. Wobei ich 200 EUR doch ganz schön viel Geld finde......

  • Erstmal war es dem Betreuer wg. § 181 BGB überhaupt nicht erlaubt, sich das Geld selbst zu überweisen. Weiterhin sind 200 € schon viel, je nachdem wie die Vermögensverhältnisse aussehen und wie viel die Betreute sonst so verschenkt. Ich würde mir das schon genauer ansehen und ggf. zur Nachprüfung einen Ergänzungsbetreuer oder Verfahrenspfleger bestellen.

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