Ich habe in einem Fall die Grundbuchberichtigung aufgrund eines Erbscheins vorgenommen, der Erbschein ließ nichts über Testamentsvollstreckung verlauten. Deswegen habe ich auch keinen TV-Vermerk eingetragen. Jetzt wird ein Kaufvertrag vorgelegt, in dem ein TV auftritt und auch ein TV-Zeugnis vorweisen kann. Es wird neben der AV auch noch eine Finanzierungsgrundschuld zur Eintragung beantragt. Ich frage mich, ob ich nicht zuerst einen TV-Vermerk eintragen müsste, also nachträglich, aber von Amts wegen.... Oder lass ich's gut sein, die Berichtigung seinerzeit war ja so gesehen richtig und vollständig.....
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