Erbschein ohne TV, es ist aber ein TV ernannt

  • Ich habe in einem Fall die Grundbuchberichtigung aufgrund eines Erbscheins vorgenommen, der Erbschein ließ nichts über Testamentsvollstreckung verlauten. Deswegen habe ich auch keinen TV-Vermerk eingetragen. Jetzt wird ein Kaufvertrag vorgelegt, in dem ein TV auftritt und auch ein TV-Zeugnis vorweisen kann. Es wird neben der AV auch noch eine Finanzierungsgrundschuld zur Eintragung beantragt. Ich frage mich, ob ich nicht zuerst einen TV-Vermerk eintragen müsste, also nachträglich, aber von Amts wegen.... Oder lass ich's gut sein, die Berichtigung seinerzeit war ja so gesehen richtig und vollständig..... :/

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Wenn das TV-Zeugnis zutreffend ist, muss zwangsläufig der Erbschein falsch sein (oder auch umgekehrt). Ich würde mir daher wohl einen neuen Erbschein vorlegen lassen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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