Notarielles Testament nicht auffindbar

  • Hallo,

    ich habe die Mitteilung vom ZTR vorgelegt bekommen, dass hier ein notarielles Testament in Verwahrung sein soll. Diese ist dort aber nicht auffindbar. Auch eine Verwahrung gem. § 51 BNotO liegt nicht vor (habe ich prüfen lassen). Die Erben haben leider keinerlei Abschrift hiervon und der Notar ist nicht mehr tätig. Die Urkunden des Notars sind hier verwahrt und die Urkunde lässt sich aber auch dort nicht auffinden.

    Wie geht man in einem solchen Fall nun vor? Grundsätzlich wäre die Verfügung von Todes wegen natürlich zu eröffnen und könnte für die Erbfolge maßgeblich sein.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    @Admin: Thema bitte einmal ins Nachlassforum verschieben. Sorry! Danke :) erl, Kai

  • Ggf. im Nachlassprogramm schauen, ob dort nicht doch eine Rücknahme aus der Verwahrung vor etlichen Jahren vermerkt wurde.

    Ansonsten:

    Kennen denn die Beteiligten den Inhalt des Testaments? Gibt es Dritte als Zeugen, die das Testament mal physisch gesehen haben?

  • Zum Verständnis:

    Auch in der Urkundensammlung des Notars lässt sich mit der UR-Nummer bzw. dem Tag der Beurkundung kein notarielles Testament finden?

    Das ist aber ein komischer „Zufall“. Ist denn die Meldung des ZTR mal überprüft worden? Was haben die dazu? Liegt ggf. dort der Fehler?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • notariell beurkundete Testamente werden nicht in der Urkundensammlung verwahrt. Auch keine einfache oder beglaubigte Kopien von Testamenten. Fesstellbar ist allerdings, sofern der Notar elektronische Akten führt, eine nicht unterschriebene Datei des Testamentes.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Öh wie? Das beurkundete Testament erhält doch eine UR-Nummer und wird wie jede andere Urkunde des Notars verwahrt, oder liege ich da falsch?

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  • Nein, wurden sie (früher) üblicherweise nicht. Kopien waren teuer...
    Heutzutage bekommen die Erblasser oftmals eine schicke beglaubigte Kopie im extra Umschlag mit...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Rückfrage:

    Ist "nur" das Testament nicht auffindbar?

    Dann gibt es ja noch die Akte selber aus der sich immerhin ergeben müsste, ob das Testament mal zurückgegeben wurde...

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    Ihre Justizbehörde

  • Ja genau, selbst in der Urkundensammlung des ausgeschiedenen Notars findet sich nichts. Die Kollegen haben auch drumherum großzügig geschaut.

    Aus der Akte ergibt sich keine Rückgabe. Ich hatte die Hoffnung in den Unterlagen des Erblassers findet sich zumindest eine Kopie/begl. Abschrift. Aber leider haben die Erben keinerlei Unterlagen hierzu.

  • Aktenvernichtung von Notarakten in Papierform 7 Jahre nach Weglageverfügung. Wenn Notarakten in der EDV geführt werden, werden diese Akten im System zwar auch gelöscht. Wenn man weiß wie, kann jede abgelegte Akte im System mit ein paar Klicks wieder hergestellt werden. Das hängt von dem Programm ab. mit dem im Notariat gearbeitet wird.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Ohne alle Testamente in allen Schränken durchzusehen, wird man verlässlich keine Verlustmeldung machen können.

    Also: seit Einlieferungsjahrgang bis heute einmal alles durchgucken.

    Kleiner Tipp: Wo war der Notar ansässig? Im Nachbarbezirk? Und der Erblasser kam aus Eurem Bezirk?

    Hab schon mal erlebt, dass ein Notar "sein" Amtsgericht formularmäßig zur Verwahrung nimmt, obwohl der Erblasser selber da gar nicht wohnte. Wenn das damals passiert ist und das Verwahrgericht das nicht gesehen hat... Könnte sich das alles bei Deinen Nachbarn befinden...

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    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Es handelt sich um ein notarielles Einzeltestament von 1983. Der Notar ist seit langer Zeit nicht mehr tätig. Es wurde seitens der Erben auch bereits bei der Notarin nachgefragt, die damals die Notariatsverwahrerin war. Auch diese verwies nur auf die Verwahrung hier beim AG. Der Notar war im hiesigen Bezirk ansässig. Eine Ehegattenakte gibt es. Aber auch dort findet sich leider nichts dazu.

    Die Verwahrung ist ganz klar hier erfolgt. Das ergibt sich aus der Akte. Es wird wohl kein Weg drumherum führen, dass seit dem Tag des Eingangs hier alle verwahrten Testamente nochmal durchgesehen werden.

  • notarielle Testamente sind zwingend bei für den Amtssitz des Notars zuständige Nachlassgericht zu hinterlegen. Eine Ausnahme kann/darf nur dann gemacht werden, wenn der Testator ausdrücklich die Hinterlegung bei einem bestimmten Gericht fordert. Insoweit muss auf dem Urkundenvermerkblatt, dass in der Sammlung verwahrt wird, ein entsprechender Vermerk angebracht werden.

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  • notariell beurkundete Testamente werden nicht in der Urkundensammlung verwahrt. Auch keine einfache oder beglaubigte Kopien von Testamenten.

    Nur wenn die Beteiligten nichts anderes wünschen. Und das tun sie bei mir regelmässig, schon allein deshalb, damit - wenn sie nach Jahren nochmal kommen und "ein paar kleine Fragen zum Testament" haben - ich nachvollziehen kann, was sie damals so angeordnet hatten. Und das ist "hier" (Nurnotariat) schon seit den 1950er Jahren so, damals waren es halt Durchschriften oder Abschriften (bei den Testamentsformularen, wo man nur die Namen einsetzen musste).

    Ja genau, selbst in der Urkundensammlung des ausgeschiedenen Notars findet sich nichts. Die Kollegen haben auch drumherum großzügig geschaut.

    Aus der Akte ergibt sich keine Rückgabe. Ich hatte die Hoffnung in den Unterlagen des Erblassers findet sich zumindest eine Kopie/begl. Abschrift. Aber leider haben die Erben keinerlei Unterlagen hierzu.

    Ist denn an der betreffenden Stelle eine Lücke in der Urkundensammlung? Es müsste eine da sein, wenn das Testament verloren gegangen ist. Eine UR/UVZ-Nummer gibt es nämlich in jedem Fall. Und: Die Bücher (insbesondere die Urkundenrolle) dürfen gar nicht vernichtet werden, und sie enthalten ein Beteiligtenverzeichnis. Da kann man auch mal nachschauen, genau so wie man sich die Kopie der Standesamtsanzeige vom ZTR geben lassen kann, um nach offensichtlichen Tippfehlern (typischerweise: falsche Jahreszahl der Urkundenrolle, die nicht zum Jahr der Beurkundung passt) zu suchen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • tom: Das meine ich doch auch. Es muss sich doch aus den Unterlagen des früheren Notars nachvollziehen lassen, ob an dem Tag mit der UR ein Testament beurkundet wurde.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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