Hier übertrug 2020 der Opa ein Grundstück auf seinen Sohn. Das Eigentum wurde 2020 übertragen.
Nunmehr ist den Beteiligten aufgefallen, dass das gesamte Grundstück übertragen wurde. Es sollte jedoch nur ein Teilstück übertragen werden. In der notariellen Urkunde wird nirgends ein Teilstück erwähnt, sondern immer vom gesamten Grundstück ausgegangen.
Die Notarin beantragt nunmehr die Grundbuchberichtigung wegen Anfechtung der Übertragung wegen Unwissenheit. Es wird in der neuen Urkunde ein Teilstück (noch nicht vermessen) an den Sohn übertragen.
Meines Erachtens kann ich keine Grundbuchberichtigung vornehmen. Eine gesetzliche Grundlage wurde mir nicht genannt. Ich habe eine wirksame Auflassung zum Zeitpunkt der Eintragung.
Soll ggf. ein Amtswiderspruch eingetragen werden? Das würde ich jedoch ablehnen. Wie würde man denn hier die Kuh vom Eis bekommen?