Gewaltschutzantrag schriftlich oder mit Vollmacht ?

  • Hallo,

    eine Person , die die Rechtsantragsteller aufgrund schwerstpflegebedürftiger Angehöriger ihr Haus nicht verlassen kann , möchte ein Näherungsverbot erwirken . Wie geht sie am besten vor ? Kann man eine einstweilige Verfügung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erwirken ?

  • Selbstverständlich kann der Antrag schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. In letzterem Fall sollte der ASt. dem Bevollmächtigten neben der Vollmacht eine unterschriebene eidesstattliche Versicherung betreffend den Sachverhalt mitgeben.

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