Dienstbarkeit wegen naturschutzrechtliche Kompensationsfläche

  • Es soll eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt eingetragen werden:

    Das Grundstück darf nur als naturschutzrechtliche Kompensationsfläche für Straßenbaumaßnahmen genutzt werden.

    Dies umfasst die Altholzsicherung unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflichten auf ca. 50 % der Fläche zum Erhalt und zur Entwicklung von Altbäumen als Lebensraum höhlenbrütender Vogelarten, Fledermäuse und holzbewohnender Käfer in Anlehnung an die Alt- und Tod Holzkonzeption Forst BW.

    Änderungen in der Nutzung dürfen nur mit Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, vorgenommen werden.

    Der Ausübungsbereich der Dienstbarkeit ist auf den im Lageplanausschnitt (Anlage 2) „blau" markierten Bereich beschränkt."

    Der Eigentümer und etwaige Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, sich aller Vorkehrungen und Handlungen zu enthalten, durch die der Bestand, Betrieb und die Nutzung der Ausgleichsfläche erschwert, beeinträchtigt oder vereitelt werden.

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    Kann eine Dienstbarkeit mit einem solchen Inhalt eingetragen werden?

    Meiner Ansicht nach wäre der Eigentümer des dienenden Grundstücks von jeglicher weiterer Nutzung seines eigenen Grundstücks ausgeschlossen, auch wenn sich die Ausübung der Dienstbarkeit auf eine Teilfläche beschränken soll.

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