Ich habe zum ersten Mal folgende Bestellung eines Beistandes: "Der Verletzten ... wird gemäß §§ 406 f, 406l StPO bereits für das vorbereitende Verfahren RA ... ab dem ... als Beistand bestellt."
Bislang wurden Beistände hier meist gem. § 68b StPO oder § 406g StPO bestellt.
Nun bin ich mir unsicher was die Gebühren angeht. Abgerechnet wird Grundgebühr, Vorverfahrensgebühr, Terminsgebühr für Teilnahme an einer richterl. Vernehmung im Erm.verf., PP + Ust.
Hatte das jemand schon einmal? In den Kommentaren werde ich nicht fündig :-/
Dankeschön