Berufsmäßiger Betreuer - Befreiung von Rechnungslegung

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun immer wieder Anträge von berufsmäßigen Betreuern, welche die Befreiung von der Rechnungslegung gemäß § 1860 BGB beantragen. Meines Erachtens bezieht sich § 1860 BGB jedoch nicht auf die Rechnungslegung (mangels Verweis in § 1860 BGB). Gibt es hierzu eine andere Vorschrift, welche die Befreiung ermöglicht?


    Ich sehe es eher schwierig den berufsmäßigen Betreuer hiervon zu befreien. Es ist immerhin seine Aufgabe als Betreuer - für welche er auch entlohnt wird. Und bei geringen Vermögen und wenigen Ein- und Ausgaben ist die Rechnungslegung ja auch überschaubar.


    Vielen Dank :)

  • § 1859 Abs. 2 S. 2 BGB hatte ich auch angedacht - dies macht aber in keinen der Fälle Sinn, in denen der Antrag gestellt wurde. Bezogen wird sich konkret auf § 1860 BGB - ein Verweis auf die Rechnungslegung finde ich jedoch nicht. Habe nun gedacht, dass ich da vielleicht durch die Betreuungsrechtsreform etwas übersehen. Aber dann weise ich die Betreuer darauf hin. Komisch ist halt, dass die Anträge von mehreren verschiedenen Betreuern gestellt wurden - dies hat mich etwas unsicher gemacht :D

  • Früher gab es (unter strengen Voraussetzungen) die Möglichkeit, eine vereinfachte Rechnungslegung anzuordnen. Dass es das im BGB jetzt nicht mehr gibt, dürfte sehr deutlich dafür sprechen, dass eine Befreiung von der Rechnungslegung nicht vom Gesetzgeber gewollt ist.

    Vermutlich hat keiner bei § 1860 BGB in die weiter genannten Vorschriften geguckt und auf irgendeiner Fortbildung oder Besprechung hat jemand so etwas aufgeworfen.

  • Der § 1860 soll nach der Gesetzesbegründung die §§ 1817 und 1825 ersetzen (Bt-Drs 19/24445, S 294). Und hat daher gar nichts mit der Rechnungslegung zu tun. Im übrigen gibts doch dort selbst Erleichterungen bez Belegen (offenbar für die üblichen Abbuchungen wie Strom, Telefon usw) sowie für selbstverwaltete Konten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!