Als Eigentümer eingetragen ist die "Zweigniederlassung der ... Ltd. in Berlin.
Mir liegt ein Schreiben der Pächterin vor, die neben dem Pachtvertrag ein Kaufversprechen des damaligen Geschäftsführers erhalten hatte und schon in die Sanierung des Hauses investiert hat.
Sie teilt mit, dass die Gesellschaft nicht mehr existiert und bittet das Grundbuchamt, eine Berichtigung über den ehemaligen Geschäftsführer zu veranlassen, damit sie einen Ansprechpartner hat.
Eine Einsicht ins Register ergab, dass die Zweigniederlassung schon 2018 mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amt wegen gelöscht wurde.
Kann (muss) ich als Grundbuchamt hier etwas veranlassen ?