Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Unsere Mandantin hat mit ihrer Versicherung eine Kostenquotelung von 70 % vereinbart, sprich 70 % der RA-Kosten trägt die Versicherung und der Mandant nur 30 %.
Nun ist ein KFB zu unseren Gunsten i.H.v. 10.000 € zzgl. Zinsen ergangen. Der Gegner hat inkl. Zinsen einen Betrag von 1.100,00 € gezahlt.
Bislang war ich der Meinung, dass ich das Geld wie folgt weiterleite:
An Mdt= 30 % von 10.000 € = 3.000 €
An Vers = 70 % von 10.000 € = 7.000 € zzgl. Zinsen von 100 €
Der Mandant fragt nun, warum die Zinsen nicht auch nach der Quotelung verteilt werden.
Ich konnte hierzu keine Antwort im Internet oder Forum finden.
Kann mir jemand helfen? Am liebsten mit einem Paragraphen, den ich dann zitieren könnte..
Vielen lieben Dank im Voraus.
Gruß
Sandra