Wem stehen Zinsen aus KFB zu wenn Versicherung involviert ist?

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgenden Sachverhalt:


    Unsere Mandantin hat mit ihrer Versicherung eine Kostenquotelung von 70 % vereinbart, sprich 70 % der RA-Kosten trägt die Versicherung und der Mandant nur 30 %.


    Nun ist ein KFB zu unseren Gunsten i.H.v. 10.000 € zzgl. Zinsen ergangen. Der Gegner hat inkl. Zinsen einen Betrag von 1.100,00 € gezahlt.


    Bislang war ich der Meinung, dass ich das Geld wie folgt weiterleite:


    An Mdt= 30 % von 10.000 € = 3.000 €

    An Vers = 70 % von 10.000 € = 7.000 € zzgl. Zinsen von 100 €


    Der Mandant fragt nun, warum die Zinsen nicht auch nach der Quotelung verteilt werden.


    Ich konnte hierzu keine Antwort im Internet oder Forum finden.


    Kann mir jemand helfen? Am liebsten mit einem Paragraphen, den ich dann zitieren könnte..


    Vielen lieben Dank im Voraus.


    Gruß

    Sandra

  • Gegenfrage: Wo steht denn, dass die Zinsen nur an einen gehen?


    Wenn 10.000 zu verzinsen sind und einem davon 7.000 zustehen...woraus ergibt sich, dass dieser die Zinsen aus 10.000 bekommen soll?

    "Just 'cos You got the Power, that don't mean You got the Right!" ((c) by Mr. Kilmister)


    Aus traurigen gegebenem Anlass ergänzt: "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy)

  • Solange nicht alles gezahlt ist, gilt erstmal das Quotenvorrecht des Mandanten (außer es wäre tatsächlich so vereinbart, dass jeder Zahlungseingang 70/30 geteilt wird). Die Zinsen erhält derjenige, der den Betrag vorher an Euch gezahlt hatte. Allerdings gilt auch hier Quotenvorrecht, dh Ihr verrechnet gegenüber der Gegenseite anders als intern.


    Zum Quotenvorrecht hat der DAV einen ganz erhellenden Aufsatz, zwar von 2012, aber mE immer noch gültig.

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