Hallo zusammen,
ich mal wieder
Hier wurde das Aufgebot des Miteigentümers Micky Maus beantragt. Es handelt sich um "Miteigentum ohne Angabe von Bruchteilen". Micky Maus ist 1865 geboren, zu ihm gibt es keine weiteren Angaben, kein Todesdatum, keine Verschollenheit, keine potentiellen Abkömmlinge oder Erben, nichts.
Der einzige weitere Miteigentümer und Antragsteller Donald Duck hat im 30-Jahre-Zeitraum den Anteil 2015 im Rahmen der Erbauseinandersetzung nach seinem Onkel Dagobert Duck erhalten, der wiederum 1995 von einer evtl. verschwägerten Person (Daisy Hund, geb. Katze, verw. Duck) (Zitat Übergabeurkunde: "aus verwandtschaftlicher Zuneigung") den Anteil übertragen bekam. Daisy hat den Anteil 1985 von Track Duck erhalten (lt. Grundbuch Auflassung).
1. Ich gehe davon aus, dass der unbestimmte Anteil normal aufgeboten werden kann, da es sich nicht um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt. Korrekt?
2. Reicht für den Eigenbesitz auch der Eigenbesitz des Überträgers aus? Ich hatte bisher nur Fälle, bei denen der Besitz quasi mitvererbt, und eben nicht aufgrund von Übergabeverträgen.
3. Kann ich überhaupt von einem Eigenbesitz ausgehen, wenn in den Übergabeverträgen (und auch der Erbauseinandersetzung) ausdrücklich nur der unbestimmte MEA aufgeführt ist, den Beteiligten also klar gewesen sein musste, dass es noch einen weiteren Eigentümer gibt?
Danke im Voraus!