Guten Morgen,
seit mehreren Tagen sind hier keine Signaturprüfungen möglich. Es kommt folgende Prüfmeldung
"Es konnte nicht geprüft werden, ob eine qualifizierte Signatur nach ERVB vorliegt."
Sämtliche Prüfprotokolle "stehen auf Gelb".
Das hiesige OLG schreibt dazu (verkürzt dargestellt), dass alles halb so wild ist, lediglich ein sehr geringes Restrisiko bestehe und man könne eigentlich davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Eine etwaige Haftungsfreistellung der Entscheider wird allerdings nicht erklärt.
Ich sehe eine Signatur ohne eine vollständig, positiv abgeschlossene Prüfung als kritisch an und habe bislang keine Signaturen mehr vorgenommen. Ich möchte für mich ausschließen, dass als Folge eines technischen Versagens meines Dienstherrn ich dafür persönlich verantwortlich gemacht werden kann.
Die Meinung des Forums dazu würde mich interessieren.
Viele Grüße