Habe eine Sache geerbt und folgend Kurzzusammenfassung
OWI - Freispruch. Staatskasse zahlt Auslagen
KFA ohne Berechnung - in Begründung wird auf eine Anlage verwiesen (Kostenrechnung an den Vater der Angeklagten)
Aus Rechnung an Vater ergibt sich, dass eine Zahlung von der Mandantin erfolgt ist
Kollegen hat KFB erlassen mit Abzug dieser Zahlung
nun liegt mir sofortige Beschwerde vor.
Ich habe schon ein Problem mit dem KFA ohne Berechnung. Antrag lautet nur "Ich beantrage die notwendigen Auslagen in Höhe von .... Euro festzusetzen nebst ... Zinsen"
Dann folgt eine Begründung - "Ich hatte mit der beigefügten Kostennote über meine Bemühungen abzurechnen..." Weitere Begründung ist blabla.
Reicht das aus? Hatte ich in Familie/Zivil nie so, da war immer im KFA die Berechnung der Gebühren gem. § 10 Abs. 2 RVG enthalten.
Wenn das ausreicht, Abhilfe sofortige Beschwerde und Auszahlung Differenz? Die Zahlung der Mandantin ist meines Erachtens nicht anrechnungsfähig. Daher von mir nicht in Abzug zu bringen. Revisor hat nichts gegen Festsetzung des gesamten Betrages aber gegen die Auszahlung. Das versteh ich auch nicht wirklich.
Die Staatskasse trägt ja die notwendigen Kosten der anwaltlichen Verteidigung, Dass die Mandantin eventuell vorher schon was gezahlt hat, ist doch irrelevant. Die Staatskasse muss alles bezahlen. Die vom Mandanten erhaltene Zahlung muss der Anwalt an diesen zurückzahlen. Aber das geht mich ja nichts an.
Würde eine Kopie des KFB an Angeklagte senden und dann muss sie zusehen, dass sie sich das Geld vom Anwalt zurückholt.
Vielen Dank für eine Antwort