Grundstück 1 (Flurstück x) | Grundstück 2 (Flurstück y) | Grundstück 3 (Flurstück z) |
III/1 Grundschuld 1 | ||
II/1 Wegerecht im Gleichrang mit II/2 | II/1 Wegerecht im Gleichrang mit II/2 | |
II/2 Überbaurecht im Gleichrang mit II/1 | II/2 Überbaurecht im Gleichrang mit II/1 | |
III/2 Grundschuld 2 |
Wege- und Überbaurecht belasten die Grundstücke 1 und 2 gemeinsam, Grundstück 3 ist das herrschende (mit entsprechenden Herrschvermerken).
Eigentümer aller drei Grundstücke ist derselbe. Die Grundstücke 2 und 3 sollen jetzt dem Grundstück 1 als Bestandteil zugeschrieben und als Grundstück 4 gebucht werden. Allein die "Zusammenschreibung" der Grundstücke auf einem Grundbuchblatt ist schon eine kleine Herausforderung.
Die Rechtslage nach der Zuschreibung scheint auch eindeutig - die Rechte bestehen an den jeweiligen Flurstücken fort. Ein Rangverhältnis zwischen II/1+2 einerseits und III/1+2 andererseits besteht nicht.
Aber wie mache ich das technisch und für den Laien lesbar?
Wenn ich bei den Rechten jeweils nur in Spalte 2 die Nummer der Grundstücke von 1,2 bzw. 3 in 4 ändere, sieht es so aus, als würden alle Rechte das gesamte Grundstück 4 belasten.
Würdet Ihr in Spalte Veränderung entsprechende Vermerke eintragen, also II/1 und II/2 nur lastend auf Flurstück x und y und III/1 und III/2 nur lastend auf Flurstück z?
Oder würdet ihr unter Androhung der Antragszurückweisung (wegen Verwirrung) die Löschung der Rechte II/1+2 und Bewilligung der Pfanderstreckung von III/1+2 auf Grundstücke 1 und 2 anheim stellen?