Erbausschlagung und Spendengelder

  • Hallo in die Runde....

    wie ist das eigentlich, wenn für den überschuldeten Erblasser online Spenden gesammelt werden (für die Bestattung) und dann wird die Erbschaft ausgeschlagen?


    Schöne Mittagspause

    D.

    Da ja nicht an den Verstorbenen selbst gespendet werden kann (er ist ja tot), verstehe ich die Frage nicht.

    Wenn ich bei der Beerdigung den Angehörigen Geld gebe, gebe ich das denen, denen ich es gebe. Ob das auch die Erben sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

  • Es sammelt eine nicht bestattungspflichtige Person. Ich vermute die Bestattungspflichtigen werden die Bestattung über das Sozialamt beantragen. Auch liegen jede Menge Schulden (Gerichtskosten) vor.


    Aber vermutlich hast Du Recht wenn ich spende (egal wohin) dann kann ich nicht kontrollieren, wo es letztlich landet sondern ich kann nur das Beste hoffen.

  • Schön ist es auch, wenn einfach nur eine Trauerkarte mit Geld darin gegeben wird. Da ist noch nicht einmal der Empfänger der Schenkung sicher bestimmbar. Wenn sich die Erben dann darum streiten, gehört das Geld zwar nicht zum Nachlass. Das Problem muss aber trotzdem gelöst werden. Ich bin der Auffassung, dass es eine Schenkung unter der Auflage ist. Beim Inhalt der Auflage können wir schon wieder streiten: Bezahlung der Beerdigung oder der Grabpflegekosten? Was ist, wenn die Beerdigung schon bezahlt ist und aufgrund der Bestattungsart keine Grabpflege anfällt? Der einzige Grund, warum ich dazu noch keine Gerichtsentscheidung habe, ist, dass es sich meist wirtschaftlich nicht lohnt.

  • OT: es ist eine uralte Tradition, dass die Nachbarn (hier Münsterland) für die Beerdigung sammeln. Damit ist eigentlich nur gemeint, dass die Nachbarn nach der eigentlichen Beerdigung die Trauerfeier in einem Lokal ausrichten. Serviert werden Tee oder Kaffee und Streuselkuchen, auch Beerdigungskuchen genannt, manchmal auch belegte Brötchen. Alkoholische Getränke hat derjenige zu bezahlen, der sie bestellt. Das nennt man hier "Fell versaufen".

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • OT: es ist eine uralte Tradition, dass die Nachbarn (hier Münsterland) für die Beerdigung sammeln. Damit ist eigentlich nur gemeint, dass die Nachbarn nach der eigentlichen Beerdigung die Trauerfeier in einem Lokal ausrichten. Serviert werden Tee oder Kaffee und Streuselkuchen, auch Beerdigungskuchen genannt, manchmal auch belegte Brötchen. Alkoholische Getränke hat derjenige zu bezahlen, der sie bestellt. Das nennt man hier "Fell versaufen".

    Hier auch ("Totenkuchen", und etwas weiter südwestlich "Leichenimbs").

    Dem Pfleger nach § 1883 BGB, der auf der Beerdigung auftaucht und versucht, die Umschläge an sich zu nehmen und zu sichern, wünsche ich alles Gute.

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