Hallo zusammen,
ich versteh's nicht und das gefällt mir nicht:
Als Eigentümerin ist im Grundbuch eine GbR eingetragen mit drei Gesellschaftern. Es soll nun eine Grundschuld eingetragen werden. Die drei Gesellschafter gehen an drei unterschiedlichen Tagen zum selben Notar und bewilligen für die GbR jeweils in einer separaten Bestellungsurkunde die Eintragung eines einheitlichen Grundpfandrechts. Und wir reden da nicht von Peanuts, sondern von einem sehr reichlich siebenstelligen Betrag.
Ich verstehe natürlich, dass es notwendig oder gewünscht sein kann, dass nicht alle Gesellschafter gleichzeitig beim Notar erscheinen. Aber warum drei vollständig neue Beurkundungen? Warum nicht Vertretung und nachträgliche Genehmigung? Was übersehe ich?