GbR - Grundschuldbestellung in getrennten Urkunden

  • Hallo zusammen,

    ich versteh's nicht und das gefällt mir nicht:

    Als Eigentümerin ist im Grundbuch eine GbR eingetragen mit drei Gesellschaftern. Es soll nun eine Grundschuld eingetragen werden. Die drei Gesellschafter gehen an drei unterschiedlichen Tagen zum selben Notar und bewilligen für die GbR jeweils in einer separaten Bestellungsurkunde die Eintragung eines einheitlichen Grundpfandrechts. Und wir reden da nicht von Peanuts, sondern von einem sehr reichlich siebenstelligen Betrag.

    Ich verstehe natürlich, dass es notwendig oder gewünscht sein kann, dass nicht alle Gesellschafter gleichzeitig beim Notar erscheinen. Aber warum drei vollständig neue Beurkundungen? Warum nicht Vertretung und nachträgliche Genehmigung? Was übersehe ich? :gruebel:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Jungnotar = Anfänger ohne Fachkenntnisse? Ich vertehe das auch nicht. Erteilt wurden 3 Erste Ausfertigungen für das Grundbuchamt und ggf. 3 vollstreckbare Ausfertigungen für den Gläubiger?

    Grundsätzlich darf es doch nur eine vollstreckbare Ausfertigung über den Grundschuldbetrag für den Gläubiger geben (zweite - erste vollstreckbare) und nicht drei. Ob aufgrund der drei Ersten Ausfertigungen die Grundschuld zusammengefasst in das Grundbuch eingetragen werden ist für mich fraglich.

    Mal nachfragen, was der Notar sich dabei gedacht hat.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Ich wäre wahrscheinlich auch irritiert. Andererseits gibt es keine Vorschrift, die das verbietet. Ich brauche die Bewilligung aller Eigentümer bzw. hier der Gesellschafter. Dass diese Bewilligung auf einem Dokument enthalten sein muss, ist nirgends bestimmt. Es müsste sich aber schon eindeutig ergeben, dass die drei Gesellschafter für die GbR handeln und dass es sich tatsächlich um ein und dasselbe Recht handelt.

  • Jungnotar = Anfänger ohne Fachkenntnisse? Ich vertehe das auch nicht. Erteilt wurden 3 Erste Ausfertigungen für das Grundbuchamt und ggf. 3 vollstreckbare Ausfertigungen für den Gläubiger?

    Kein Anfänger und zum Rest verweigere ich die Aussage. Und was die vollstreckbaren Ausfertigungen betrifft, bin ich als Grundbuchamt m. E. raus.

    Andererseits gibt es keine Vorschrift, die das verbietet. Ich brauche die Bewilligung aller Eigentümer bzw. hier der Gesellschafter. Dass diese Bewilligung auf einem Dokument enthalten sein muss, ist nirgends bestimmt. Es müsste sich aber schon eindeutig ergeben, dass die drei Gesellschafter für die GbR handeln und dass es sich tatsächlich um ein und dasselbe Recht handelt.

    Ich habe auch nichts gefunden, was dagegen spricht. Und dass es sich um dasselbe Recht handeln soll, ist eindeutig. Aber das kostet Unsummen (und die Eigentümerin ist "Profi"), da muss doch was dahinter stecken...

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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