Hallo zusammen,
völlig frisch in Auslandssachen muss ich jetzt einen Strafbefehl in Ayr, Schottland zustellen.
Ich habe über die BMJ-Seite das hier gefunden:
Kann das richtig sein, muss ich das Formblatt tatsächlich ausfüllen?! Ich bin wirklich völlig überfragt.
Herzlichen Dank!!!