Das sehe ich auch so.
Eine Zweigstelle ist doch erst einmal nichts anderes als ein zweites Gebäude, das Teile eines Gerichts im organisatorischen Sinne beherbergt, das unter einheitlicher Leitung eines Direktors steht.
Wenn dieses zweite Gebäude in derselben Gemeinde wie die Hauptstelle stünde (zum Beispiel auf derselben Straße gegenüber wäre) , würde sich da wohl auch niemand Gedanken machen, dass die Einreichung im Briefkasten der Hauptstelle nicht genügen könnte.
Daran kann sich aber ja durch den bloßen Zufall, dass dieses zweite Gebäude sich in einer anderen Gemeinde im Gerichtsbezirk befindet (aus den von AndreasH genannten historischen Gründen, oft wohl das Gebäude eines inzwischen aufgelösten Amtsgerichts) rechtlich nichts ändern.