Hallo,
bei mir möchte eine Witwe einen Erbscheinsantrag stellen.
Aus dem ZTR hat sich ergeben, dass es ein nichtehelichen Kind des Erblassers gibt.
Hiervon wusste die Witwe leider nichts.
(NeKi ist auch noch im selben Monat und Jahr, wie das erste gemeinsame Kind mit dem Erblasser geboren.)
Die drei gemeinsamen Kinder wissen auch nichts.
Die Vaterschaft wurde gerichtlich festgestellt.
Im volljährigen Alter wurde das Kind dann vom Ehemann der Mutter adoptiert. Es wurden die starken Wirkungen der Minderjährigen Adoption ausgesprochen.
Ich muss das Kind ja aber auf jeden Fall im Erbscheinsantrag aufführen und aufnehmen, dass es durch Adoption weggefallen ist.
Jetzt habe ich hierzu ein paar Fragen:
Das Kind hat nunmehr einen anderen Nachnamen. Reicht es, wenn ich im Antrag den Geburtsnamen aufnehme?
Ich möchte ungern, dass das weg adoptierte Kind nunmehr ungewollt kontaktiert wird...
Anhörung des wegadoptierten Kindes?
Die Witwe möchte nicht, dass die Kinder Kenntnis erlangen... menschlich nachvollziehbar.
Rechtlich muss ich die Miterben anhören:
Viele übersenden ja gar nicht den gesamten Erbscheinsantrag, sondern hören nur dergestalt an, dass geschrieben wird: Es ist ein Erbschein mit folgendem Inhalt beantragt...
Wie würdet ihr hier vorgehen?