Hallo,
ich würde gerne mal erfahren, wie lange bei euch eine Kostenfestsetzungsverfahren in der Regel "dauert" - speziell, wenn der KFA antragsgemäß ist.
Bei uns häuft sich die Thematik, dass Anwälte schon nach 4-5 Wochen an ihren Antrag erinnern, teilweise mit völlig unnötigen und "demotivierenden" Äußerungen. Da schreibt dann schonmal einer: ".....erinnern wird nunmehr an unseren KFA vom xyz und erlauben uns den Hinweis, dass es völlig unverständlich ist, warum das Gericht für einen einfachen KFA so lange braucht....".
Ein Anwalt erinnert sogar regelmäßig nach 4 Wochen, man kann schon die Uhr danach stellen.
Nun ist es so, dass wir eigentlich recht zügig arbeiten. Ein neuer KFA wird noch am selben oder nächsten Tag der Gegenseite zur Anhörung übermittelt und wir legen und die Akten auf Wiedervorlage 15. oder 1. des (nächsten) Monats - je nachdem, wie 2-3 Wochen Wartezeit am ehesten eintreffen.
Wir geben Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen (die einwöchige Frist ist uns bekannt, wird aber hier nicht gemacht), aber vor allem beim Bundesamt für Migration dauert es leider oft drei Wochen, ehe wir für einen Kostenausgleich deren Antrag haben.
Es fällt auf, dass trotz der nun sehr hohen Zinsen (der Anwalt müsste sich ja eigentlich freuen) die Ungeduld bei den Anwälten immer größer wird. Akut haben wir solche personellen Engpässe (1 Kollege wurde versetzt, einer ging in den Ruhestand, zwei sind leider sehr schwer erkrankt und fallen für lange Zeit aus), dass wir zu zweit 16 Kammern stemmen müssen, neben der Kostenfestsetzung aber noch andere Aufgaben haben.
Einer dieser Anwälte drohte am 20.09. mit einer Untätigkeitsklage (......da hat er wohl im Studium nicht ganz aufgepasst.....), weil sein Antrag vom 1.8. noch nicht verbeschieden war.
Von einem Anwalt aus Berlin habe ich gehört, dass es dort die Regel wäre, dass Festsetzungsverfahren bis zu einem Jahr dauern würden.
Wie ist das bei euch?