Hallo zusammen,
ich hab mit einem Kollegen gerade folgende Diskussion und hätte gern mal eure Meinung:
Hier werden zwischenzeitlich beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für Leitungsrechte zugunsten einer Stadt bestellt. Das passiert nicht nur auf Fremdgrundstücken, sondern auch auf allen städtischen Grundstücken. Dabei ist die Stadt selbst weder Eigentümerin der Leitung noch Betreibt sie die Leitungsnetze. Vermutlich hofft sie darauf, das Netz irgendwann zu bekommen (aber selbst dann wird Betreiber eher ein Eigenbetrieb/die Stadtwerke sein). Auch Veräußerungen der Grundstücke sind nicht beabsichtigt. Es handelt sich um die "gewöhnliche" Sicherung von neuen oder Bestandsleitungen, nur eben zugunsten der Stadt.
Alles was ich zu Eigentümerdienstbarkeiten gefunden habe, betraf Wohnrechte oder einen Nießbrauch. Da erkenne ich den Sinn. Aber bei Leitungen? Haltet ihr das für eintragungsfähig?