765a ZPO Vollstreckungsschutz kurz vor ZV-Termin

  • Hallo, Moin.

    Am 24.10 versteigere ich im Rahmen einer Vollstreckungsversteigerung ein Grundstück. Der Schuldner lebt dort mit Frau und sechs Kindern. Er befindet sich in Insolvenz, Grundstück ist davon ausgenommen. Er gründet seinen Antrag darauf, dass er kein passendes anderes Wohnobjekt findet. Er legt Arbeitsverträge bei.

    Er beschreibt nur eine starke Belastungssituation durch die ZV und legt eine AU und eine Überweisung für die Psychiatrie vor, auf der ausdrücklich steht "aktuell keine Suizidalität"

    Telefonisch habe ich ihn gebeten, mehr am ärztlichen Unterlagen darzulegen.

    Gläubiger nimmt wohl morgen Stellung und wird um Antragszurückweisung bitten.

    Jaaa, ich will eigentlich zurückweisen, aber habe nun doch Bedenken :/ .

    Eure Meinung? :(

  • Du musst zu erst prüfen, ob er überhaupt wirksam einen Antrag stellen kann. Streng genommen ist er nicht mal Beteiligter, da an seine Stelle der Insolvenzverwalter oder Treuhänder tritt.

    Bei (schweren?) gesundheitlichen Gefahren wird hier das für 765a aber angenommen. Insoweit ist der bisherige Vortrag etwas dünn.

    Alles in deinem ersten Absatz führt dazu, dass er den Antrag nicht stellen konnte, so dass er bereits als unzulässig zurückzuweisen und der Zuschlag, so er denn sonst erteilt werden könnte, zu erteilen wäre.

    Zum zweiten Absatz musst du Rechtsprechung wälzen, ob das schon genügt oder noch nicht. Die Feinheiten habe ich nicht im Kopf.

    Generell wird über den Antrag in der Zuschlagsentscheidung mit entschieden, erforderlichenfalls eben in einem zu bestimmenden Verkündungstermin. Gesondert vorher darüber zu entscheiden, eventuell nur ein paar Tage vor der Versteigerung, ist mE untunlich.

  • Wer lesen kann...Grundstück ist ausgenommen. Ist noch früh, Entschuldigung!

    Naja, die Grundsätze kann man ja übernehmen. Wäre er nicht antragsberechtigt, kann das nicht zur Zuschlagsversagung führen.

    Zudem ist fraglich, ob lediglich drohende Suizidalität hinderlich ist oder nicht auch noch geringere, aber dennoch gesundheitlich erheblich beeinträchtigende Gefahren abzuwenden sind.

    Hatte ich lange nicht mehr, daher auch hier, die Feinheiten habe ich nicht mehr im Kopf.

  • Der Auffassung, dass ein Insolvenzschuldner keinen Antrag nach § 765a ZPO stellen könne, kann ich mich nicht anschließen. Auch, wenn das Insolvenzverfahren eröffent wurde, wird gegen den Schuldner vollstreckt. Somit kann er, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, auch Vollstreckungsschutz erlangen. § 765a ZPO findet sogar im Insolvenzverfahren Anwendung (BGH, NJW 2009, 78).

    Was : "Er befindet sich in Insolvenz, Grundstück ist davon ausgenommen." bedeuten soll, ist aktuell noch unklar. Insolvenzmasse ist das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners (§§ 35, 36 InsO).

    Wurde das Grundstück vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse freigegeben? Dann ist der Insolvenzverwalter am Versteigerungsverfahren nicht beteiligt.

    Betreibt ein absonderungsberechtigter Gläubiger (§ 49 InsO) die Zwangsversteigerung? Dann ist der Insolvenzverwalter an dem Versteigerungsverfahren beteiligt und ein eventueller Übererlös müsste an ihn ausgezahlt werden. Schutzanträge nach § 765a ZPO könnte aber trotzdem nur der Schuldner stellen. Der Insolvenzverwalter vertritt nicht die Interessen das Schuldners.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Nein, mE wird gerade nicht gegen den Schuldner vollstreckt. Insolvenzverwalter und Treuhänder sind Partei kraft Amtes, nicht Vertreter des Schuldners. (Klausel, Zustellung, Antrag richtet sich alles gegen Verwalter/Treuhänder, auch hier als Partei kraft Amtes).

    Der Schuldner ist nicht mal Verfahrensbeteiligter.

    Ein Nichtbeteiligter kann naturgemäß keine Anträge stellen.

    Es wurde lediglich für den Fall der Gefährdung von Leben (und Gesundheit?) ein Ausnahmetatbestand geschaffen. Der im Hinblick auf des GG auch berechtigt ist.

    "Grundstück ist ausgenommen" ist natürlich die erfolgte Freigabe. Dann fliegen Verwalter/Treuhänder raus und der Schuldner ist wieder Partei.

  • Genau, das Grundstück wurde von der Insolvenz freigegeben.

    Neuer Sachstand heute Vormittag: Gläubiger hat tatsächlich einer 3 monatigen Einstellung zugestimmt. Der Schuldner hat nochmal geschrieben, dasselbe sich wirklich tatsächlich suizidieren will. Attest von Psychiater liegt vor.

    Bis dahin, fand ich den Antrag des Schuldners auch ziemlich dünn.

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